GKV-Spitzenverband

Kassen wollen Apotheken um eine Milliarde Euro schröpfen

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Berlin -

Mitten in die politische Diskussion über die Zukunft des Rx-Versandverbots und eine Neuordnung des Apothekenhonorars platzen die Krankenkassen mit einem Positionspapier zur Zukunft der Apotheken heraus. Darin fordert der GKV-Spitzenverband eine Kürzung des Apothekenhonorars um eine Milliarde Euro und wiederholt seine Forderung nach Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots sowie seine Ablehnung eines Rx-Versandverbots.

Der GKV-Spitzenverband will das Papier mit dem Titel „Neuordnung der Apothekenstrukturen und -vergütung“ am kommenden Mittwoch auf seiner Verwaltungsratssitzung verabschieden. Das Papier stammt dem Vernehmen nach ursprünglich aus dem Lager der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK). Die Arzneimittelversorgung erfolge heute „sicher und flächendeckend“, heißt es darin. Allerdings dominierten die „althergebrachten Apothekenstrukturen“ unverändert. Der Entwicklungsstillstand lasse damit die Chancen von innovativen und flexibleren Ansätzen in der Versorgung weitgehend ungenutzt. „In Zeiten einer zunehmenden Digitalisierung müssen neue Wege in der pharmazeutischen Versorgung eröffnet werden. Die vorhandenen Potenziale ungenutzt zu lassen oder gar einzuschränken, würde einen Rückschritt bedeuten“, so das Papier.

Mit dem Arzneimittelversandhandel seien die starren Strukturen im Apothekenbereich ansatzweise geöffnet und damit die Versorgung vor allem für mobilitätseingeschränkte Patienten, aber auch in strukturschwächeren Regionen erheblich erleichtert worden: „Diese Erleichterung durch ein Versandhandelsverbot zurückzudrehen, ginge in die falsche Richtung. Stattdessen muss eine weitere Flexibilisierung erfolgen, um die Arzneimittelversorgung der Versicherten in Deutschland auch in Zukunft mit hoher Qualität und wirtschaftlich effizient sicher zu stellen.“

Tatsächlich habe sich gezeigt, dass im Handel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven bestünden. Eine leistungsgerechte Vergütung und Flexibilisierung der Versorgungsstruktur bei der Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln sei vor diesem Hintergrund überfällig. Insbesondere böten sich wettbewerbliche Instrumente an, um diese ökonomischen Ressourcen der Versichertengemeinschaft zugute kommen zu lassen. In den letzten Jahren hätten vor allem Honorarforderungen der Apothekerschaft und weniger die Verbesserung der Patientenversorgung im Vordergrund gestanden. Mit dem Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sei eine seit Langem notwendige Transparenz geschaffen worden. „Auf dieser Grundlage sind die Rahmenbedingungen so weiterzuentwickeln, dass innovative Versorgungslösungen zugelassen und bei der Vergütung die Leistungsgerechtigkeit sichergestellt werden können. Die Zielsetzung einer Neuausrichtung der Versorgung mit Arzneimitteln muss patientenorientiert sein“, so der GKV-Spitzenverband.

Das BMWi-Gutachten bestätige die Vermutung, dass einige Leistungen teilweise deutlich überfinanziert seien. Selbst bei einer Erhöhung anderer Vergütungsbestandteile, wie der Nacht- und Notdienstpauschale, könne die Umsetzung einer leistungsbezogenen und kostendeckenden Vergütung die Ausgaben der Kassen und Selbstzahler für rezeptpflichtige Arzneimittel „um mehr als 1 Milliarde Euro“ gesenkt werden.

Wesentliche Effekte würden insbesondere im Bereich parenteraler Zubereitungen und durch eine Entflechtung der Vergütungsbestandteile erreicht. Hinzu kämen mehr als 200 Millionen Euro, die durch eine Anpassung der Zuschläge des Großhandels eingespart werden können. Damit bestehen erhebliche Reserven aus wirtschaftlicher Betriebsführung der Apotheken und des Großhandels.

Kernstück einer Neuordnung der Apothekenstrukturen und -vergütung müsse die stärkere Ausrichtung auf die individuellen Bedürfnisse der Patienten sein. Die derzeitige Vergütung führe zu Fehlentwicklungen, wie einer hohen Apothekenzahl in städtischen Räumen. Überfällig sei vor diesem Hintergrund eine Neuordnung der Vergütung. Sicherzustellen seien dabei eine transparentere Honorarstruktur, Leistungsgerechtigkeit unabhängig vom Standort der Apotheke sowie Anreize für die Konzentration auf apothekerliche Kerntätigkeiten, wie insbesondere die Patientenberatung bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Die Vergütung der einzelnen Tätigkeiten müsse entsprechend des jeweiligen Aufwandes erfolgen und angemessene Effizienzanreize setzen.

Grundsätzlich müsse die Finanzierung von Apotheken dem tatsächlichen Versorgungsbedarf folgen. Bislang geschehe dies jedoch nur unzureichend. Zukünftig müssten daher bei der Apothekenvergütung die Transparenz und Leistungsgerechtigkeit der Honorarstruktur sowie eine bessere Effizienz der Versorgungsstruktur in den Fokus genommen werden. Anstelle der bisherigen Mischfinanzierung und der damit einhergehenden Fehlanreize zur Konzentration auf wirtschaftlich attraktive Tätigkeiten sei eine Entflechtung der Vergütung notwendig. Dabei sei die vorgeschlagene Umgestaltung der Vergütung durch Absenkung des absoluten sowie Anhebung des prozentualen Festzuschlags sachgerecht.

Das wirtschaftliche Risiko der Niederlassungsfreiheit von Apotheken sei nicht durch die GKV zu tragen, vor allem dann nicht, wenn sie in überversorgten Gebieten erfolgt sei. Eine Förderung von möglicherweise von einer Schließung bedrohten Apotheken sei daher nicht zielführend. „Dies gilt insbesondere auch für einen möglichen Zuschlag zur Bestandssicherung von Apotheken, welcher vor dem Hintergrund der bestehenden Niederlassungsfreiheit nicht sachgerecht ist. Dies kann mit Blick auf den notwendigen Konsolidierungsprozess auch nicht gewollt sein“, so das Positionspapier.

Eine Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes sowie weiterer überholter Regelungen ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes „dringend geboten“. Dies ermögliche neue flexible Vertriebswege und böte den Patienten die Chance auf bedarfsgerechte Angebotsstrukturen. Zudem würden durch einen damit entstehenden stärkeren Wettbewerb Anreize für eine intensivere Beratung und die Entwicklung neuer patientenorientierter Versorgungsformen gesetzt. Für ein Verbot von Pick-up-Stellen bestehe keine Notwendigkeit.

Durch digitale Kommunikationsmöglichkeiten könnten ebenfalls neue patientenorientierte Versorgungsformen geschaffen werden. Analog zur Telemedizin könnte beispielsweise Telepharmazie in der Filialapotheke durch pharmazeutisches Fachpersonal mit Teleassistenz zum approbierten Apotheker in der Hauptapotheke ebenso präsent wie bei vergleichbaren Modellen in der ärztlichen Versorgung geleistet werden. Damit könnte sowohl die beratungsbedürftige Arzneimittelabgabe als auch eine feste „pharmazeutische Sprechstunde“ realisiert werden.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2016 sei ausländischen Versandapotheken zu ermöglichen, in einen Preiswettbewerb bei der Arzneimittelabgabe zu treten. Durch die Umstellung der Arzneimittelpreisverordnung für Versandarzneimittel auf ein Höchstpreismodell werde ein angemessener Wettbewerbsrahmen für dieses Segment hergestellt. Hiervon wäre die Abgabe in der Präsenzapotheke nicht betroffen. Die Vergütungshöhe für Versandarzneimittel, die vom Höchstpreis abweiche, sei dann in einem zweiten Schritt ergänzend durch Selektivverträge zwischen Krankenkassen und den Versandapotheken festzulegen.

Grundsätzlich sollten weitere pharmazeutische Dienstleistungen zwischen Krankenkassen und Apotheken vereinbart werden können, die zur Qualitätssteigerung in der Versorgung der Versicherten führen, fordert das Positionspapier. So könnten im Rahmen von gesetzlich zu legitimierenden selektivvertraglichen Vereinbarungen weitere zweckmäßige Leistungen zur Qualitätsverbesserung der Arzneimittelversorgung geschlossen werden, wie zum Beispiel eine Therapieüberwachung und Folgeberatungen.

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