Rückwirkend mehr Geld für Apotheken

1 Euro mehr für Impfstoffe

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Berlin -

Apotheken bekommen einen Euro mehr je Vial für die Auslieferung der Corona-Impfstoffe – und zwar rückwirkend zum 12. Juli. So sieht es die geänderte Coronavirus-Impfverordnung (ImpfV) vor, die heute im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Die Apotheken sollen laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) 15 Prozent mehr Geld für die Auslieferung von Corona-Impfstoff erhalten. Entsprechend wird der bisherige Betrag von 6,58 Euro auf 7,58 Euro je Vial angehoben. Dasselbe gilt für die Staffelpreise bei der Belieferung von Betriebsärzt:innen, sie ändern sich wie folgt:

  • 7,58 statt 6,58 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe der 1. bis 100. Durchstechflasche,
  • 4,92 statt 4,28 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe der 101. bis 150. Durchstechflasche und
  • 2,52 statt 2,19 Euro zuzüglich Umsatzsteuer für die monatliche Abgabe ab der 151. Durchstechflasche.

Das neue Honorar tritt wie geplant zum 12. Juli in Kraft und damit rückwirkend seit Wochenbeginn. Laut BMG entstehen dem Bund dadurch Mehrausgaben in Höhe von rund 135.000 Euro je eine Million Impfdosen zuzüglich Umsatzsteuer.

Die Abda hatte zuletzt noch einmal ihre Forderung nach 18,08 Euro erneuert; sie hatte dem BMG eine Aufstellung der tatsächlichen Aufwände übermittelt, die den Apotheken bei der Belieferung von Covid-19-Impfstoffen entstehen. Doch das BMG ließ sich nicht beirren: „Um insbesondere den Aufwand der Apotheken besser zu vergüten, der notwendig ist, um eine zeitlich flexible Impfstoffbelieferung von Ärztinnen und Ärzten, auch außerhalb der regulären ffnungszeiten, zu gewährleisten, wird die Apothekenvergütung um 15 Prozent erhöht. Hierdurch können ggf. anfallende Überstundenzuschläge für das Apothekenpersonal besser finanziert werden.“

Auch der Großhandel kann sich freuen: Die ursprünglich für 1. Juli vorgesehene Absenkung der Vergütung wird noch einmal verschoben, und zwar ebenfalls auf den 19. Juli. Dadurch rechnet das BMG ebenfalls mit rund 150.000 Euro Mehrkosten zuzüglich Umsatzsteuer je eine Million Impfdosen.

Bis Ende Mai erhielten die Großhändler je abgegebener kühlpflichtiger Durchstechflasche 9,65 Euro und je abgegebener ultra- oder tiefkühlpflichtiger Durchstechflasche 11,55 Euro, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Diese Vergütung war bereits um einen Monat verlängert wortden. Ab dem 31. Mai sank dieser Betrag nicht wie zunächst geplant auf 6,55 Euro netto, sondern zunächst auf 8,60 Euro. Dieser Betrag sollte bis Ende Juni gelten, wird nun aber erneut verlängert. Ab dem 19. Juli können über die Apotheken nur noch 7,45 Euro zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet werden.

Zusätzlich gibt es für das selbst beschaffte Impfbesteck und -zubehör weiterhin 1,65 Euro je Durchstechflasche.

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