Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Karoline Schumbach, 20. Januar 2012, 12:47 Uhr
Im Rahmen der frühen Nutzenbewertung konnte das IQWiG nur Anhaltspunkte für einen geringen Zusatznutzen feststellen – und auch dies nur für Patienten mit hochaktiver schubförmig verlaufender Multipler Sklerose (RRMS). Ansonsten war Gilenya im Vergleich mit Interferon Beta und Copaxone (Glatirameracetat, Teva) nicht überlegen. Grund für das negative Ergebnis ist die schlechte Datenlage: Nur eine Studie wurde berücksichtigt.
Novartis findet das Fazit unverständlich und sieht das Scheitern an „formalen Kriterien“ als „Kinderkrankheit“ des noch neuen Verfahrens an. Ob es dem Herstelller gelingt, die Prüfer doch noch zu überzeugen, bleibt abzuwarten: Denn wären genügend Daten zur Verbesserung der Lebensqualität vorhanden, hätte das IQWiG auch diese mit einbezogen.
Jetzt bleibt noch eine Chance, einen preislichen Solitärstatus für Gilenya durchzusetzen: Patienten, Ärzte und Sachverständige können sich beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu dem Präparat äußern und so Einfluss auf das Ergebnis nehmen. Nur wenn der G-BA ein positives Votum abgibt, kann Novartis den Preis für Gilenya mit den Krankenkassen frei aushandeln.
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