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Betäubungsmittel

Tilidin und Tramadol bleiben Rx

Désirée Kietzmann, 04. Mai 2010, 18:39 Uhr

  • Kein BTM trotz Missbrauch: Der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel hat die Abstimmung über Tilidin und Tramadol vertagt.Foto: APOTHEKE ADHOC
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Berlin -

Die opioiden Analgetika Tramadol und Tilidin können auch zukünftig auf einem normalen Rezept verordnet werden. Der Sachverständigenausschuss für Betäubungsmittel (BTM) stimmte in seiner jüngsten Sitzung nicht über Anträge ab, nach denen nicht retardierte Darreichungsformen nur noch auf BTM-Rezept abgegeben werden sollten.

Tramadol sollte demnach dem BTM-Gesetz unterstellt werden. Der Antrag hatte eine Ausnahme für retardierte Arzneiformen vorgesehen, aus denen der Wirkstoff langsamer anflutet. Tilidin ist bereist ein verkehrsfähiges BTM, unterliegt in Kombination mit dem Opioidantagonist Naloxon aber nur der normalen Verschreibungspflicht. Auch hier sollte die Ausnahme künftig nur noch für verzögert freisetzende Präparate gelten.

Angesichts bekannter Missbrauchsfälle hatte es beim BfArM Überlegungen gegeben, den Zugang zu Tilidin und Tramadol zu erschweren. Allerdings würde der BTM-Status auch den bürokratischen Aufwand bei Ärzten und Apothekern erhöhen. Mediziner befürchten daher, dass unter einer Verschärfung des Vertriebsstatus vor allem die zwei bis drei Millionen Schmerzpatienten in Deutschland leiden würden. Die Abstimmung über die Anträge wurde auf die kommende Sitzung im Dezember vertagt.

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