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Antidepressiva

Reboxetin soll aus Leistungskatalog fallen

Yvette Meißner, 02. Februar 2010, 14:27 Uhr

  • Aus für Antidepressivum: Nach Auffasung des Gemeinsamen Bundesausschuss soll Reboxetin von den Krankenkassen in Zukunft nicht mehr erstattet werden.
Berlin -

Den beiden Antidepressiva Solvex (Merz) und Edronax (Pfizer), die den Wirkstoff Reboxetin enthalten, droht der Ausschluss aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Präparate in die Anlage III - Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse - der Arzneimittel-Richtlinie aufzunehmen. Die beiden Hersteller sowie Industrie-, Apotheker- und Ärzteverbände können in den nächsten vier Wochen zu der Änderung Stellung nehmen.

Der Nutzen für das Medikament werde weiterhin gesehen, teilte Pfizer auf Anfrage mit. Allerdings handele es sich bei Edronax um ein älteres Präparat, das einen Anteil von rund 1 Prozent am deutschen Antidepressiva-Markt habe. Insbesondere zur Monotherapie bei schweren Depressionen, zur Rückfallprävention und bei der Kombinationstherapie behandlungsresistenter Depressionen sei Reboxetin eine Behandlungsoption.

Merz konnte noch nichts zum Stellungnahmeverfahren sagen. Der Frankfurter Hersteller ist seit 2002 Lizenznehmer des Wirkstoffs. Eigene klinische Studien wurden nach Angaben einer Sprecherin nicht durchgeführt. Die entsprechenden Daten stellte Pfizer zur Verfügung.

Der Beschluss des G-BA beruht auf der Bewertung des Instituts für Wirtschaftlichkeit und Qualität im Gesundheitswesen (IQWiG). Das IQWiG hatte Reboxetin im November vergangenen Jahres keinen zusätzlichen Nutzen bei der Behandlung von Patienten mit Depressionen bescheinigt. Bei dem Wirkstoff handelt es sich um einen selektiven Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer.

Im Vorfeld der Bewertung hatte das IQWiG Kritik an Pfizer geübt. Trotz wiederholter Aufforderung habe das Unternehmen unveröffentlichte Daten zur Wirksamkeit von Edronax zurück gehalten.

Ein weiteres Stellungnahmeverfahren leitete der G-BA für Antidiarrhoika ein, die den E. coli-Stamm Nissle 1917 enthalten. Demnach sollen solche Präparate Säuglingen und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden können. Davon betroffen sind die Produkte Mutaflor mite und Mutaflor Suspension (Ardeypharm).

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