Benlysta: G-BA widerspricht IQWiG APOTHEKE ADHOC, 03.08.2012 09:38 Uhr
Berlin - Patienten mit systemischen Lupus erythematodes, die mit der Standardtherapie nicht ausreichend behandelt werden können, profitieren von Benlysta (Belimumab). Im Gegensatz zum Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sieht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie hatte der G-BA eine optimierte Standardtherapie mit Chloroquin/Hydroxychloroquin, nichtsteroidale Antirheumatika, Glukokortikoide, Azathioprin und gegebenenfalls Cyclophosphamid festgelegt. Das IQWiG hatte im Mai bemängelt, dass der Hersteller GalxoSmithKline (GSK) die Vorgaben des G-BA zur zweckmäßigen Vergleichstherapie nicht eingehalten hatte und daher keine relevante Studie im Dossier eingereicht worden war.
Der G-BA teilt diese Auffassung allerdings nicht: Demnach wurden im Dossier durchaus die festgelegten Kriterien eingehalten. Eine Auswertung der eingereichten Studien konnte daher erfolgen. Für einen belegten beträchtlichen Zusatznutzen reichen die Studien allerdings dem G-BA zufolge nicht, da die Datenlage der Studien nicht eindeutig genug ist.
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