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Antidementiva

Memantin bleibt GKV-Leistung

APOTHEKE ADHOC, 19. August 2011, 11:11 Uhr

  • Kassenleistung: Der G-BA hat seine Pläne zum Erstattungsausschluss von Memantin-haltigen Arzneimitteln fallen gelassen.Foto: APOTHEKE ADHOC
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Berlin -

Patienten mit einer Alzheimer-Demenz können auch weiterhin von einer von den Kassen getragenen Behandlung mit dem NMDA-Rezeptor-Antagonisten Memantin profitieren. In seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass die Behandlung mit Axura/Merz und Ebixa/Lundbeck weiterhin eingeschränkt von den Kassen erstattet werden muss.

2009 hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einem Bericht keinen Nutzen für die Therapie mit Memantin gefunden. Der G-BA wollte die Verordnungsfähigkeit des Antidementivums daraufhin einschränken. Weil der Hersteller danach zusätzliche Studien einreichte, fand das IQWiG in einem weiteren Bericht dann doch einen Nutzen: Für den Bereich der kognitiven Leistungsfähigkeit. Demnach war die Zahl der Patienten, deren Merk- und Erinnerungsfähigkeit sich über einen Zeitraum von maximal sechs Monaten spürbar verschlechterte, in der Memantin-Gruppe niedriger als unter Placebo.

Der G-BA hat daher nun beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie nicht, wie ursprünglich vorgesehen, zu ändern. Nach der derzeit gültigen Richtlinie zahlen die Kassen einen Therapieversuch über 24 Wochen. Nur wenn dieser Versuch erfolgreich ist, wird die Behandlung auch nach diesem Zeitraum erstattet.

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