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Asthma/COPD

Kassen sollen Raucherentwöhnung zahlen

Benjamin Rohrer, 21. Juli 2011, 18:08 Uhr

  • Abschied auf Rezept: Der G-BA empfiehlt dem BMG, lungenkranken Rauchern einmalig die medikamentöse Entwöhnung zu bezahlen.Foto: Elke Hinkelbein
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Berlin -

Raucher, die an Asthma leiden, sollen nach einer Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) künftig Nikotinersatzpräparate zu Lasten der Krankenkassen verordnet bekommen können. Allerdings müssen sie dafür an einem Disease Management Programm (DMP) ihrer Kasse teilnehmen. Ob das Bundesgesundheitsministerium (BMG) der Empfehlung folgt, bleibt abzuwarten. Seit 2009 liegt eine ähnliche Empfehlung für Patienten mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) auf Eis.

Ausstiegsbereiten Rauchern mit Asthma sollten im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme auch geeignete Arzneimittel zur Entwöhnung zur Verfügung stehen, so die Begründung des G-BA. Betroffen sind demnach nicht nur Nikotinersatzmittel wie Pflaster oder Kaugummis, sondern auch verschreibungspflichtige, aber bislang nicht erstattungsfähige Arzneimittel wie Champix (Vareniclin).

Die Kassen sollten die medikamentöse Therapie jedoch nur für einen Therapiezyklus tragen: Wenn die Patienten danach wieder mit dem Rauchen anfangen, sollten die Kassen nicht mehr zahlen, so die Empfehlung des Ausschusses.

Bereits vor zwei Jahren hatte der G-BA dem BMG empfohlen, COPD-Patienten den Zugang zur Nikotinersatztherapie zu erleichtern. Das BMG hatte seine Entscheidung jedoch vertagt - bis heute liegt dem G-BA keine Entscheidung vor.

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