Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
APOTHEKE ADHOC, 02. Februar 2012, 13:16 Uhr
Bei der Dupuytren'sche Krankheit bilden sich gutartige Geschwülste in der Handinnenfläche. Die bisherige Therapie bestand darin, die Bindegewebestränge operativ zu durchtrennen oder das überschüssige Bindegewebe zu entfernen. Xiapex wird aus dem Bakterium Clostridium histolyticum gewonnen und in die betroffenen Stellen injiziert. Das Enzym spaltet dann das Collagen in dem überschüssigen Bindegewebe. Reicht die erste Injektion nicht aus, kann die Behandlung nach vier Wochen wiederholt werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legte für die Nutzenbewertung vier Vergleichstherapien fest: In drei Fällen musste sich das Arzneimittel mit operativen Maßnahmen messen. In einem weiteren Fall sollten mit Xiapex behandelte Patienten mit unbehandelten Patienten verglichen werden. Lediglich für die Vergleichstherapie, bei der das Bindegewebe operativ entfernt wird, hatte Pfizer eine Studie eingereicht. Jedoch konnte das IQWiG auch hier keinen Vorteil des Medikamentes gegenüber der Operation feststellen. Die Begründung der Prüfer: Das Studiendesign war nicht aussagekräftig genug.
Pfizer kann nun beim G-BA eine Stellungnahme zur Nutzenbewertung einreichen. Weil das IQWiG keinen Zusatznutzen festgestellt hat, wird Xiapex wahrscheinlich in eine Festbetragsgruppe eingeordnet. Sollte sich keine vergleichbare Gruppe finden, müssen die Krankenkassen mit Pfizer einen Preis aushandeln, der nicht höher ist als die zweckmäßige Vergleichstherapie.