Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
APOTHEKE ADHOC, 08. Februar 2012, 16:29 Uhr
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat ein Stufenplanverfahren der Stufe II eingeleitet. Bei der Gefahrenstufe II kann das BfArM den Herstellern Auflagen erteilen. Dazu gehören Änderungen in der Gebrauchsinformationen, Einfügung von Warnhinweisen, bei schweren Risiken kann die Behörde auch das Ruhen der Zulassung bis hin zum Widerruf der Zulassung anordnen.
Auch bei den Kombinationsprodukten mit ACE-Hemmern oder Angiotensin-II-Antagonisten sollen die Produktinformationen geändert werden. Das BfArM fordert hier den Hinweis aufzunehmen, dass die Präparate in der Stillzeit nicht empfohlen werden, da keine ausreichenden Daten vorliegen. Die Hersteller können jetzt Stellung beziehen.