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meldung Bevacizumab

Avastin versagt bei Magenkrebs

APOTHEKE ADHOC, 02. März 2010, 12:07 Uhr

Berlin -

Der schweizerische Pharmakonzern Roche muss bei seinem Krebsmedikament Avastin (Bevacizumab) erneut einen Rückschlag hinnehmen: Eine Phase-III-Studien, in der die Wirksamkeit des monoklonalen Antikörpers untersucht wurde, verfehlte nach Angaben des Herstellers ihren primären Endpunkt. So konnte das Gesamtüberleben bei Patienten, die mit Avastin in Kombination mit einer Chemotherapie behandelt wurden, verglichen mit derselben Chemotherapie plus Placebo nicht verlängert werden.

Insgesamt wurden 774 Patienten mit inoperablem, lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Adenokarzinom des Magens in die Studien eingeschlossen. Sie erhielten entweder Avastin in Kombination mit dem Pyrimidin-Analogon Xeloda (Capecitabin) beziehungsweise Fluorouracil und Cisplatin oder die Chemotherapie mit Xeloda oder Fluorouracil und Cisplatin allein. Die Patienten waren zuvor noch nicht gegen fortgeschrittenen oder metastasierten Magenkrebs behandelt worden.

Roche zeigte sich enttäuscht über die Resultate. Der Konzern kündigte jedoch an, die Entwicklung von Medikamenten gegen Magenkrebs weiterzuverfolgen. Die Daten der Studie sollen auf der Jahrestagung der American Society of Clinical Oncology im Juni dieses Jahres vorgestellt werden.

Die europaweite Zulassung für Avastin hatte Roche im Jahr 2007 erhalten. Seither bemüht sich der Konzern um die Erweiterung des Einsatzgebietes. Der Ausgang der Studie ist diesbezüglich der zweite Misserfolg innerhalb kurzer Zeit: Erst im November hatte sich die Europäische Arzneimittelbehörde EMA gegen eine Zulassungserweiterung des Krebsmedikaments für Patienten mit Glioblastom, dem häufigsten bösartigen Gehirntumor, ausgesprochen.

Avastin ist für die Therapie von Dickdarm- und Enddarmkrebs, Brustkrebs, nicht-kleinzelligem Lungenkrebs sowie Nierenkrebs zugelassen. Außerdem wird der Angiogenesehemmer außerdem im „Off-Label-Use“ bei altersabhängiger Makula-Degeneration (AMD) angewendet, da es deutlich günstiger ist als Lucentis, das einzige in dieser Indikation zugelassene Medikament.

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