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Nebenwirkungen

Arzneimittel-Blacklist für Senioren

Désirée Kietzmann, 09. August 2010, 14:43 Uhr

  • Potenziell ungeeignet: Mit Hilfe der neuen Priscus-Liste können Apotheker künftig schnell herausfinden, ob die Verordnung dem Alter angemessen ist.Foto: Marcus Witte
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Berlin -

Digoxin, Amitriptylin, Diazepam, Piracetam - zahlreiche Arzneistoffe werden älteren Patienten verordnet, obwohl sie ab dem 65. Lebensjahr ungeeignet sein können. Da mit dem Alter in der Regel die Anzahl der einzunehmenden Medikamente steigt, ist es für Ärzte und Apotheker besonders wichtig zu wissen, welche Wirkstoffe sie ihren älteren Patienten besser nicht verordnen oder empfehlen sollten. Mit der nun veröffentlichten Priscus-Liste steht ihnen eine Zusammenstellung aller potenziell inadäquater Medikamente zur Verfügung.

In anderen Ländern gibt es schon seit längerer Zeit entsprechende Aufstellungen, am bekanntesten ist die amerikanische Beers-Liste, die bereits 1991 erstellt wurde. Sie enthält Medikamente, die von Senioren schlechter vertragen werden und in der Folge nicht selten zu Nebenwirkungen und Krankenhauseinweisungen führen. Da in Deutschland jedoch andere Medikamente auf dem Markt sind, ist sie für Mediziner und Apotheker hierzulande nur bedingt brauchbar.

Wissenschaftler der privaten Universität Witten/Herdecke und vom Helios Klinikum Wuppertal haben nun erstmals eine entsprechende Liste für Deutschland erarbeitet. Sie umfasst 83 für Senioren ungeeignete Arzneistoffe aus 18 Klassen, zu denen unter anderem Analgetika, Antiarrhythmika, Antidepressiva, Neuroleptika, Benzodiazepine und Antidementiva zählen.

Zu jedem Arzneistoff haben die Wissenschaftler aufgeführt, warum er für ältere Menschen nicht geeignet ist, und Therapiealternativen genannt. Für den Fall, dass das Arzneimittel trotzdem gegeben werden soll, werden altersgerechte Dosisanpassungen sowie Kontrolluntersuchungen vorgeschlagen.

Die Liste soll den Autoren zufolge auf die Probleme bei der Arzneimitteltherapie älterer Menschen aufmerksam machen und helfen, die Rate an Nebenwirkungen zu reduzieren. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll in den kommenden Jahren weiterentwickelt werden.

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