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Video-Interview ABDA

Wolf: Spielregeln gelten für alle

Alexander Müller, 09. September 2010, 13:57 Uhr

09.09.10, Arzneimittelpreise
Berlin -

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel weitgehend verboten. Nur in engen Grenzen sind Zugaben aus Sicht der Richter erlaubt. Ausländische Versandapotheken müssen sich laut Urteil ebenfalls an das deutsche Preisrecht halten, wegen eines anderslautenden Urteils musste der BGH diese Frage jedoch dem Gemeinsamen Senat vorlegen. ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf gab APOTHEKE ADHOC eine erste Einschätzung zum Urteil.

ADHOC: Wie bewerten Sie das BGH-Urteil?
WOLF: Ich freue mich über die Klarheit, die der BGH geschaffen hat. Denn Deutschland ist ein reguliertes Land, und wer aus dem Ausland nach Deutschland etwas versenden will, muss sich an deutsche Spielregeln halten.

ADHOC: Sind Sie zuversichtlich für das weitere Verfahren?
WOLF: Wenn wir das beurteilen, was bislang vorliegt, sind wir ganz sicher, dass der Gemeinsame Senat dem BGH folgen wird.

ADHOC: Wie sehen Sie die Bagatellgrenze?
WOLF: Dazu möchte ich erst den Text der Begründung lesen, wie das zu beurteilen ist. Was bislang in der Veröffentlichung steht, ist mir alles noch zu vage.

ADHOC: Welches Urteil war wichtiger: EuGH oder BGH?
WOLF: Die passen beide nahtlos zusammen. Das BGH-Urteil ist die absolut logische Folge des EuGH-Urteils. Der EuGH hat festgestellt, dass die regulierten Zustände in Deutschland und das regulierte Arzneimittelversorgungssystem richtig und zulässig sind, und der BGH sagt, dass die Regularien auch einzuhalten sind. So ist das in Ordnung, so verstehe ich den Rechtsstaat.

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