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GKV-Ausgaben

Streit um Höchstquoten für Arzneimittel

APOTHEKE ADHOC, 03. November 2009, 15:27 Uhr

  • Höchstgrenzen auf Rezept: Die KBV hat mit den Krankenkassen Quoten für bestimmte Medikamente vereinbart.
Berlin -

Nach aktuellen Schätzungen der Kassenärztlichne Bundesvereinigung (KBV) liegen die Ausgaben für Arznei- und Heilmitteln im laufenden Jahr bislang 1,3 Prozent-Punkte unter der mit den Krankenkassen vereinbarten Steigerungsrate von 6,6 Prozent. Daher hat die KBV den Zuwachs nach unten korrigiert: Nur um 5,6 Prozent sollen demnach in diesem Jahr die Ausgaben wachsen. Für 2010 geht die KBV sogar von einem Ausgabenplus in Höhe von 4,8 Prozent aus.

Um die Kosten zu senken, sind in den neuen Rahmenvereinbarungen Verordnungshöchstquoten für bestimmte Arzneimittelgruppen vorgesehen: So soll ab 2010 nur noch ein bestimmter Anteil der verordneten Antidiabetika aus der Gruppe der Glucagon-Like-Peptide-1(GLP-1)-Analoga kommen. Auch der Anteil der Ezitimib-haltigen Produkte an der Gruppe der HMG-CoA-Reduktasehemmer soll gedeckelt werden. Schließlich gibt es im Bereich der opioiden Analgetika eine Höchstgrenze für den Anteil transdermaler Darreichungsformen.

Andererseits gibt es bei Opioid- sowie Clopidogrel-haltigen Substanzen bundesweite Mindestquoten für Generika; gleiches gilt für Biosimilars mit Erythropoietin und Somatropin. Wer sich an die Regeln hält, entgeht einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) kritisierte die Pläne als ein „klares Zeichen zur Versorgungsverschlechterung“. Durch die vereinbarten Höchstquoten werde eine klare Rationierung durchgeführt, sagte die stellvertretende BPI-Hauptgeschäftsführerin, Professor Dr. Barbara Sickmüller. Außerdem würden die Wettbewerbsbedingungen im Arzneimittelmarkt verzerrt. Der BPI fordert die KVen auf, die Rahmenvereinbarung nicht umzusetzen.

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