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Bundesrat

Rx-Initiative wieder auf dem Tisch

Alexander Müller, 28. November 2008, 16:39 Uhr

  • Neuer Anlauf: Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats verhandelt das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel.Foto: Elke Hinkelbein
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Berlin -

Die Initiative zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nimmt im Bundesrats einen neuen Anlauf: Der „Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Versandhandels mit Arzneimitteln auf das europarechtlich gebotene Maß“ der Bundesländer Sachsen und Bayern wird am 3. Dezember im Gesundheitsausschuss des Bundesrates verhandelt.

Bereits Anfang Juli hatte sich der Bundesrat mit dem Thema beschäftigt. Ein Antrag Bayerns wurde an die Fachausschüsse verwiesen und schließlich mit dem Gesetzesantrag Sachsens zusammengefasst. Bei der Beratung am 3. September wurde der Tagesordnungspunkt jedoch vertagt, weil noch Beratungsbedarf zwischen den Ländern bestand. In der kommenden Sitzung ist der Antrag offenbar als Nachzügler mit auf die Agenda gerutscht, da er nachträglich aufgenommen wurde. Ob es für den Entwurf im Ausschuss oder im Plenum der Länderkammer eine Mehrheit gibt, ist noch offen.

Außerdem steht ein Entwurf des Bundesgesundheitsministerium und des Verbraucherschutzministeriums zur Diskussion, mit dem die Arzneimittelverschreibungsverordnung geändert werden soll: Danach werden die Wirkstoffe Ajmalin (inkl. Ester), Ambrisentan, Calciumdobesilat, Dabigatran (inkl. Ester), Histrelin, Febuxostat, Fosaprepitant, Kalium (zur parenteralen Anwendung in Konzentrationen von mehr als 6 mmol/l), Methylnaltrexoniumsalze, Micafungin, Peforelin (zur Anwendung bei Tieren), Pentosanpolysulfat, Rauwolfia-Arten (Zubereitungen und Alkaloide, ausgenommen in homöopathischen Zubereitungen zur oralen Anwendung), Reserpin, Rupatadin, Tafluprost, Theodrenalin (zur parenteralen Anwendung), Trometamol (zur parenteralen Anwendung bei Störungen des Säure-Basen-Haushaltes oder zur Harnalkalisierung bei Intoxikationen oder einem Gehalt über 1 g Trometamol je abgeteilter Arzneiform ), Tylvalosin (zur Anwendung bei Tieren) sowie Zubereitungen aus Adapalen und Benzoylperoxid und Zubereitungen aus Nicotinsäure und Laropiprant der Verschreibungspflicht unterstellt. Verschiedene Tierarzneimittel entfallen aus der Anlage 1. Die Verordnung soll Anfang 2009 in Kraft treten.

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