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Medizinische Versorgungszentren

Roter Teppich für Kettenbetreiber

René Stüwe, 25. Februar 2009, 15:22 Uhr

  • Frage der Erreichbarkeit: Politik und Kassen forcieren die Bildung von Medizinischen Versorgungszentren.
Berlin -

Mit der Gesundheitsreform 2004 wurde die Einrichtung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erlaubt. Um den Patienten Wege und den Kassen Kosten zu sparen, sollen nach dem Vorbild der DDR-Polikliniken unter einem Dach Ärzte aller Fachrichtungen angesiedelt sein. Das nötige Kapital sollen finanzkräftige Investoren liefern: Für MVZ gilt kein Fremdbesitzverbot; die Mediziner können als Angestellte oder Freie in den Versorgungszentren arbeiten.

Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sind derzeit mehr als 4800 Mediziner in MVZ tätig, drei Viertel davon als Angestellte. Bundesweit gibt es über 1000 Einrichtungen - in erster Linie in Großstädten.

Noch dominieren unter den MVZ-Trägern zwar Vertragsärzte, wobei ein Mediziner übrigens auch Gründer sein kann, ohne selbst in dem MVZ zu arbeiten. Konkurrenz machen den niedergelassenen Praxisärzten aber auch Heil- und Hilfsmittelerbringer, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, Apotheken und sozialmedizinische Dienste - sie alle erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung eines MVZ.

Ist der Träger in Form einer Kapitalgesellschaft organisiert, können Finanzinvestoren sich direkt beteiligen. Kapitalgesellschaften wie Atriomed oder Klinikketten wie Helios, Sana Kliniken oder Rhön-Klinikum drängen in den Markt. Ihre Kassenzulassung kaufen die Betreiber in der Regel niedergelassenen Ärzten ab, die in das MVZ wechseln. Kündigt der Arzt, verbleibt die Zulassung beim MVZ. Um wieder als Vertragsarzt zu arbeiten, muss der Mediziner das Zulassungsverfahren erneut durchlaufen.

Kritiker warnen, dass über MVZ gewinnorientierte Kapitalgruppen und stationäre Leistungserbringer Zugang zur ambulanten Versorgung erhalten. Durch die Möglichkeit der Zuweisung im Rahmen von Einzelverträgen sehen Ärzteverbände außerdem die Gefahr einer „Kassenmedizin“. Neben der TK setzen auch andere Kassen wie die Berliner Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU) auf Selektivverträge mit MVZ-Betreibern.

Auch den Vorstoß der Krankenhäuser sehen viele selbstständige Ärzte kritisch, da Patienten von einer Klinik direkt ins hauseigene MVZ überwiesen werden können. Nicht selten bringen die Betreibergesellschaften auch Ausrüstung und Material aus der Klinik in das MVZ mit.

Die Vorteile, die MVZ versprechen, könnten den Kritikern zufolge schnell ins Gegenteil verkehrt werden: Gibt ein niedergelassener Arzt in einem unterversorgten Gebiet seine Praxis zugunsten einer Tätigkeit im MVZ auf, so sinkt die Versorgungsdichte für die Patienten spürbar - weitere Anfahrtswege sind die Folge. Gerade die Zunahme von Groß-MVZ - in Klinikhand oder von Managementgesellschaften betrieben - bringt räumliche Konzentrationsprozesse im Bereich der ambulanten Versorgung mit sich. Dann wird die Versorgung eine Sache der Erreichbarkeit.

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