Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Alexander Müller, 12. Januar 2011, 11:10 Uhr
Das Verfahren um Rx-Boni ausländischer Versandapotheken könnte sich verzögern: Eigentlich sollten die obersten Bundesgerichte bis Montag ihre Stellungnahme an den Gemeinsamen Senat schicken. Doch das Bundessozialgericht (BSG) hat eine Fristverlängerung beantragt. Neuer Termin ist der 10. März.
Von einer früheren Entscheidung des BSG möchte der Bundesgerichtshof (BGH) abweichen. Hält das BSG an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, ist mit einer Entscheidung des Gemeinsamen Senats wohl erst im Herbst zu rechnen.
Der BGH hatte dem Gemeinsamen Senat am 9. September 2010 ein Verfahren vorgelegt: Dabei geht es um das Rabattsystem der Europa Apotheek Venlo. Die obersten Zivilrichter wollen das Rabattmodell der niederländischen Versandapotheke verbieten.
Dem entgegen steht jedoch eine anders lautenden Entscheidung des BSG aus dem Jahr 2008: Aus Sicht des ersten Senats des BSG gilt die deutsche Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) nicht für ausländische Versandapotheken. In dem Verfahren hatte die Celesio-Tochter DocMorris um die Erstattung der Herstellerrabatte gestritten.
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