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AOK vs ABDA

Rabattverträge zwischen Neandertal und Baumschule

Alexander Müller, 14. Oktober 2009, 15:22 Uhr

  • Gleich oder identisch: AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann ist mit ABDA-Geschäftsführer Karl-Heinz Resch aneinander geraten.Foto: Elke Hinkelbein
  • Philosophie aus Neandertal: Karl-Heinz Resch von der ABDA kritisiert die Rabattverträge.Foto: Elke Hinkelbein
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Berlin -

Bei den AOK-Rabattverträgen hatten sich die Apotheker dank Friedenspflicht ohne Retaxationen und verschiedenen Sondervergütungsmodellen bislang vergleichsweise gut mit der Kasse gestellt. Doch in der Diskussion um die Austauschbarkeit bei unterschiedlichen Indikationen und Packungsgrößen sind AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann und Karl-Heinz Resch, ABDA-Geschäftsführer für Wirtschaft und Soziales, bei einer Veranstaltung des Branchenverbandes Pro Generika in Berlin heftig aneinander geraten.

Während die Kasse eine großzügige Auslegung der Aut idem-Regelung für ihre Rabattverträge propagiert, fürchten die Apotheker Compliance-Probleme auf Seiten der Patienten. Die Apotheker fühlen sich von den Austauschvorgaben der Kasse unter Druck gesetzt. Resch: „Es geht um die Frage: Wer bestimmt die Therapie und wer übernimmt die Beratung?“ Mit ihrer Auslegung greife die AOK in die Hoheitsgebiete von Ärzten und Apothekern ein, sagte Resch.

Hermann forderte, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Krankenkassen eindeutigere Vorgaben für die Austauschbarkeit im Rahmenvertrag machen sollten: „Es ist Pflicht und Schuldigkeit der Selbstverwaltung, das zu lösen, und nicht nach dem Gesetzgeber zu schreien“, sagte Hermann.

Für Resch ist hingegen bereits heute klar, dass Äquivalentpräparate nur abgegeben werden dürfen, wenn sie die gleichen Indikationen umfassen wie das verschriebene Medikament. Der Rahmenvertrag sei „an Klarheit nicht zu überbieten“.

Da platzte Hermann endgültig der Kragen: „Sie haben doch nicht einmal den Unterschied geklärt zwischen gleich und identisch. Im Gesetz steht 'identisch', bei Ihnen steht 'gleich'. Aber damit beschäftigen Sie sich gar nicht. Das alleine zeigt ja, wie tief Sie in die Materie eingestiegen sind“, wetterte der Kassen-Manager.

Resch revanchierte sich bei der Diskussion um die Packungsgrößen. Laut AOK muss bei einer N3-Verschreibung Omeprazol über 100 Tabletten gemäß Rabattvertrag die 56er-Packung des Rabattpartners abgegeben werden. Resch: „Wir reden hier über fehlende Indikationen in der Packungsbeilage und dass 56 gleich 100 ist - das ist das Niveau einer Baumschule.“

Einig waren sich beide darin, dass die Rabattverträge nicht der Weisheit letzter Schluss in der Versorgung sind. „Die Rabattverträge funktionieren nach der Wettbewerbsphilosophie aus dem Neandertal: Der mit dem größten Knüppel gewinnt“, sagte Resch. Die Apotheker setzen auf Zielpreise, die AOK will kassenspezifische Positivlisten. Harmonie dürfte also auch in Zukunft nicht herrschen.

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