PHOENIX - Apotheken Management Center Regeneratio B12® APOTHEKE ADHOC Stellenmarkt
Wort & Bild Verlag
ACA Müller ADAG Pharma AG
APOTHEKE ADHOC - Quiz
AOK-Rabattverträge

Quotenkrieg um Packungsgrößen

Alexander Müller, 05. Mai 2010, 13:29 Uhr

  • Neuer Ärger bei Rabattverträgen: Der Streit um die "identische Packungsgröße" nimmt kein Ende.Foto: APOTHEKE ADHOC
Anzeige Bewerben Sie sich jetzt!
Berlin -

Weil Apotheken bei den AOK-Rabattverträgen bestimmte Quoten erfüllen sollen, gehen die Generikahersteller auf die Barrikaden. Der Branchenverband Pro Generika wirft der AOK Mecklenburg-Vorpommern vor, die Apotheken hinters Licht zu führen: Die Kasse spiegele den Apothekern vor, dass die Rechtslage in Sachen identische Packungsgröße eindeutig geklärt sei. „Gerade das ist aber nicht der Fall“, so Pro Generika-Chef Peter Schmidt in einem Brief an den Vorsitzenden der AOK Mecklenburg-Vorpommern, Friedrich-Wilhelm Bluschke.

Die Kasse hatte im April Apotheken angeschrieben und über deren persönlichen Umsetzungsquoten bei den wichtigen Wirkstoffen Omeprazol und Pantoprazol informiert. Apothekern mit schlechten Werten wurden Retaxierungen angedroht, wenn sie die Quote nicht auf 80 Prozent steigerten. Von rückwirkenden Strafen wollte die Kasse aber absehen. Bei beiden Wirkstoffen gibt es Probleme bei der Umsetzung, da jeweils ein Hersteller den exklusiven Zuschlag mit eher unüblichen Packungsgrößen gewonnen hatten. Aus Sicht der AOK müssen die Apotheker auch bei abweichender Stückzahl auf Grundlage der Normgrößen substitutieren.

Pro Generika verweist dagegen auf „diametral entgegen gesetzte“ Urteile in dieser Frage und eine noch ausstehende höchstrichterliche Klärung. Zudem vertrete beispielsweise die AOK Niedersachsen die Ansicht, dass eine Substitution zu Gunsten des Rabattarzneimittels nur bei der exakten Übereinstimmung der verordneten Stückzahl möglich sei, so Schmidt. Tatsächlich hatten sich mehrere Landes-AOKen mit entsprechenden Schreiben an Ärzte gewandt. Auf Nachfrage, welche Regelung für Apotheken gelte, beharrten einige Kassen trotzdem auf der Substitutionspflicht.

Aus Sicht von Pro Generika greift die AOK Mecklenburg-Vorpommern mit ihren Erfüllungsquoten in die Therapiehoheit der Ärzte ein. Da die Verantwortung für die abgegebene Menge beim Arzt liege, sei die konkrete Medikation aus gutem Grund dem Arzt vorbehalten. „Keine Krankenkasse darf sich daher anmaßen, Therapieentscheidungen der Ärzte durch eine mehr als fragwürdige Auslegung der Aut-idem-Regelung zu konterkarieren, um ihre Erträge aus Rabattverträgen zu optimieren“, schreibt Schmidt. Er forderte die AOK auf, die Informationsschreiben zurück zu ziehen.

Lesen Sie auch

Neuere Artikel zum Thema

Sie müssen sich zuerst anmelden um an der Diskussion teilnehmen zu können
Anzeige APO-Audit: Jetzt anmelden!

Newsletter

Newsletter kostenlos abonnieren

Anzeige
Jetzt verfügbar

Verkaufsstart von Regeneratio B12® Mehr

Kommentar

Der Wahn des Großkunden

Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr

Facebook - Fanblock

Porträt

Der Tag der Apotheke

Am 10. September 1998 fand der Tag der Apotheke zum ersten Mal statt, damals unter dem Motto „Ihre Apotheke macht's möglich“. Seitdem informieren Apotheker jedes Jahr über verschiedene Themen. Die... Mehr

Weiteres