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Arzneimittelpreise

PKV soll für Verhandlungen bezahlen

APOTHEKE ADHOC, 08. September 2010, 09:10 Uhr

  • Gemeinsam sparen, gemeinsam bezahlen: Jens Spahn (CDU) will die PKV an den Preisverhandlungen der GKV beteiligen.
Berlin -

Der GKV-Spitzenverband soll nach dem Willen von Schwarz-Gelb künftig Preise mit Arzneimittelherstellern verhandeln, die dann auch für die PKV gelten. Der Vorschlag hatte für allerhand Aufregung gesorgt; von einer „GKV-isierung“ der PKV war die Rede. Gegenüber der Rheinischen Post stellte der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Jens Spahn (CDU), jetzt klar: An den Kosten für die Verhandlungen muss sich die PKV beteiligen.

10 Prozent der Kosten soll die PKV nach Ansicht von Spahn zahlen. Dies entspreche dem Marktanteil, sagte Spahn und fügte hinzu: „Wer profitiert, soll auch zahlen.“

Konkret geht es neben den Kosten des GKV-Spitzenverbandes auch um die Aufwendungen im IQWIG und beim G-BA. Geklärt werden muss offenbar noch, inwiefern die PKV - wie bei den Verhandlungen der Fallpauschalen im Krankenhausbereich - Mitspracherechte erhält.

Geprüft wird außerdem, ob sich auch die Beihilfe beteiligen muss oder ob vor allem die Versicherungskonzerne von den Einsparungen profitieren. Knapp ein Drittel der PKV-Versicherten sind Beihilfeempfänger.

Bei der PKV wollte man zu dem Vorschlag bislang keine Stellung nehmen. Verbandschef Dr. Volker Leienbach verteidigte aber die Pläne der Koalition: „Wenn nur die GKV bei innovativen Arzneien neue Verhandlungsinstrumente erhielte, würde sich die Ausgabendynamik zu Lasten der Privatversicherten verschärfen. Dies umso mehr, als die Pharmaindustrie dann ihre Rabatte für die GKV durch zusätzliche Preissteigerungen für Privatpatienten ausgleichen könnte.“

Ohnehin seien gesetzliche Preisunterschiede bei Arzneimitteln kein Merkmal von Wettbewerb. „Der Systemwettbewerb zwischen PKV und GKV lebt von Unterschieden, über die sich die Versicherten jeden Tag ein Bild machen können. Die PKV ist und bleibt eine budgetfreie Zone, sie garantiert die freie Arzt- und Therapiewahl, gibt eine lebenslange Leistungszusage und ist dank Kapitaldeckung generationengerecht.“

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