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Parenterale Rezepturen

PKV: Kein Rabatt von Zyto-Apotheken

Désirée Kietzmann, 31. August 2010, 11:05 Uhr

  • Keine Rabatte: Die Verhandlungen zur Rezepturvergütung zwischen PKV und DAV sind ohne Ergebnis beendet worden.
Berlin -

Parenterale Rezepturen für Privatpatienten werden Apotheken auch künftig nach Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) abrechnen. Die Verhandlungen zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und dem
Deutschen Apothekerverband (DAV) über neue Abrechnungsmodalitäten wurden ohne Ergebnis beendet. Die privaten Versicherer haben ihr Ziel - für die gleiche Rezeptur nicht mehr zu zahlen als die Krankenkassen - damit nicht erreicht. Sie wollen nun ein Recht auf gerichtliche Klärung.

Bei der Abrechnung von Rezepturen gibt es traditionell ein großes Preisgefälle zwischen GKV und PKV. Bis Juli vergangenen Jahres konnten die Apotheken bei Privatversicherten 90 Prozent Zuschlag nehmen. Mit der AMG-Novelle erhielt auch die PKV im vergangenen Jahr ein Verhandlungsmandat. Gleichzeitig wurden fixe Zuschläge zwischen 40 und 70 Euro in der AMPreisV festgeschrieben, die gelten, wenn es keine Preisvereinbarungen mit dem DAV gibt. Sie sind bis Ende 2011 befristet.

Mehr als ein Jahr haben DAV und PKV miteinander gesprochen - am Ende sind sie zu keiner Einigung gekommen, was nicht zuletzt eine Frage der Ausgangspositionen war. Die PKV wollte nicht länger mehr für die gleiche Leistung zahlen. Dem Vernehmen nach war man bereit, dafür das Inkassorisiko der Apotheke zu übernehmen. Allerdings lag das Angebot der Apotheker wohl noch über dem Niveau der mit der GKV vereinbarten Hilfstaxe.

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