Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Patrick Hollstein, 05. September 2011, 15:26 Uhr
Noch ist es ein fernes Grollen. Fachkreise streiten um etwas Abstraktes, nämlich um die Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Doch der Sturm kommt bedrohlich näher. Im Ernstfall könnten es die Pharmafirmen richtig krachen lassen. Keine Innovationen für deutsche Patienten! Millionen Betroffene in der Medizin-Falle! Am Wochenende gab es eine erste Kostprobe, was Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) drohen könnte.
Gleich zwei Hersteller hatten in den vergangenen Wochen bei dem mit dem AMNOG eingeführten Verfahren das Handtuch geworfen und ihr Produkte vom Markt genommen respektive gar nicht erst ausgeliefert. Damit bleibt deutschen Patienten und Ärzten zum ersten Mal der Zugang zu einer neuartigen Therapie verwehrt - ein Systembruch, an den sich Ulla Schmidt und die SPD nie getraut hatten.
Dabei ist eigentlich alles klar - und im Prinzip auch von den Pharmafirmen akzeptiert. Wer ein Arzneimittel neu auf den Markt bringt, muss nachweisen, dass es einen Zusatznutzen gegenüber bestehenden Therapieoptionen hat, um mit den Kassen frei über den Erstattungspreis verhandeln zu können. Je wertvoller ein Medikament also ist, desto teurer darf es am Ende werden.
Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Frage, womit die tatsächliche oder vermeintliche Innovation verglichen wird. Doch auch das ist genau geregelt: Als „zweckmäßige Vergleichstherapie“ ist für den Nachweis eine Methode zu wählen, die evidenzbasiert, zugelassen und - am besten durch den G-BA selbst - medizinisch anerkannt ist. Bei mehreren Möglichkeiten muss die wirtschaftlichste gewählt werden, vorzugsweise eine mit Festbetrag.
Dass sich Nutzenbewerter und Hersteller in diesem Punkt unversöhnlich gegenüber stehen würden, dürfte niemanden überrascht haben. Am Ende entscheidet zwar der G-BA, welche Vergleichstherapie die richtige ist. Unüberbrückbar werden die Gegensätze aber dann, wenn der Hersteller die entsprechenden Studien nicht durchgeführt hat - und auch nicht durchführen will.
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