Versorgungsstärkungsgesetz

KBV: Apotheker sollen ihren Notdienst anpassen

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Berlin -

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht keinen Ansatz, beim Thema Notdienst auf die Apotheker zuzugehen. Möglichkeiten der Zusammenarbeit gebe es gar nicht, sagte der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen im Rahmen einer Pressekonferenz zum Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG). „Eine Koordination sehe ich als sehr schwierig.“ Das sei auch nicht zielführend, es handele sich um zwei völlig getrennte verschiedene Systeme.

Laut Referentenentwurf sollen sich die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) mit den Landesapothekerkammern über die Organisation des Notdienstes austauschen, um die Versorgung der Versicherten zu verbessern. Geht es nach Gassen, liegt die Verantwortung alleine bei den Apothekern: Die Bereitschaftspläne der Ärzte seien lange im Voraus geplant und einsehbar. Wenn eine Praxis Dienst habe, müsste eine Apotheke in der Nähe erreichbar sein, so Gassen. „Wir wünschen uns, dass die Apotheken sich einbringen.“

Regina Feldmann, im Vorstand der KBV für die hausärztliche Versorgung zuständig, hält es ebenfalls nicht für sinnvoll, dass Patienten nach dem Arztbesuch noch weite Wege zur Apotheke auf sich nehmen müssen. Auch sie sieht die Zuständigkeit bei den Pharmazeuten: „Wir können nicht die Apotheken berücksichtigen und unseren ärztlichen Bereitschaftsdienst ändern.“ Wenn die Apotheken eine Verschränkung wollten, sei es vernünftig, ihre Planung in den ärztlichen Bereitschaftsdienst einzubinden, so Feldmann.

Gassen kritisierte das GKV-VSG als „trojanisches Pferd“, das nicht halte, was es verspreche. Die geplante Termingarantie etwa sei ein „populistisches Placebo“: Den Patienten müsse klar sein, dass sie nicht ihren Wunschtermin bei ihrem Wunscharzt erhalten könnten, sondern irgendeinen Termin bei irgendeinem Arzt.

In der Rolle der warnenden Kassandra sieht sich die KBV, was die neue Rolle der Kliniken in der ambulanten Versorgung angehe: Das von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) als Geschenk bezeichnete Gesetz berge die Gefahr, die Strukturen der ambulanten wohnortnahen Versorung zu zerstören, so Gassen. Es riskiere den Wegfall von tausenden Praxen und sende die Botschaft: „Ihr seid ersetzbar“. Die niedergelassenen Praxen seien aber das Rückgrat der Versorgung und der Grund für die „enorme Leistungsfähigkeit unseres Systems“.

Die Regierung vertausche Ursache und Wirkung, wenn sie behaupte, junge Mediziner bevorzugten eine Tätigkeit als Angestellte. Die meisten wollten gerade nicht in einer „anonymen Gesundheitsfabrik fließbandartig Patienten abarbeiten“, doch die Rahmenbedingungen zur Praxisgründung hätten zu viele Unsicherheiten. Das GKV-VSG verstärke dies noch: Mit ambulant behandelnden Kreiskrankenhäusern, immer neuen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und der regelrecht angestrebten Schließung von Praxen würden junge Mediziner abgeschreckt, eigene Niederlassungen zu gründen.

Für die Praxisgründung bedürfe es verlässlicher, langfristiger Rahmenbedingungen und konkrete Maßnahmen: Dazu gehörten etwa feste Preise für ärztliche Leistungen und Bürokratieabbau in den Praxen. Auch müsste Zuwendungsmedizin besser berücksichtigt und den Kassen Einfluss auf Therapieentscheidungen genommen werden. In dieser Woche wird der Entwurf in erster Lesung im Bundestag in Berlin diskutiert.

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