Transparency darf Ärzte-Daten einsehen APOTHEKE ADHOC, 11.06.2012 10:54 Uhr
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Niederlage vor Gericht: Die KBV muss Transparency Auskunft über Anwendungsbeobachtungen erteilen.Elke Hinkelbein
Berlin - Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) darf Daten zu Anwendungsbeobachtungen von Ärzten nicht geheim halten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am 1. Juni entschieden und damit einer Klage der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International stattgegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wenn Ärzte im Auftrag von Pharmaherstellern Daten zur Anwendung von Arzneimitteln erheben, müssen sämtliche Verträge der KBV bekannt gemacht werden. Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) sind Ort, Zeit, Ziel und Beobachtungsplan sowie die beteiligten Ärzte namentlich und die Art und Höhe der an die Ärzte geleisteten Entschädigungen zu benennen. Die Verträge müssen der KBV übermittelt werden.
Transparency sieht in den Anwendungsbeobachtungen ein Marketinginstrument zur Steigerung des Absatzes bestimmter Arzneimittel. Die Organisation hatte Akteneinsicht zu bestimmten Informationen der Verträge beantragt, nicht allerdings die Namen der betroffenen Ärzte.
Die KBV hatte zunächst die betroffenen Pharmaunternehmen hinzugezogen und die Daten daraufhin nur teilweise an Transparency weitergegeben. Dem Informationsanspruch der Anti-Korruptions-Organisation stünden die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen entgegen, zudem sei der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch, hieß es bei der KBV.
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