Teures Teststreifen-Opfer Patrick Hollstein, 15.06.2012 13:44 Uhr
Berlin - Von der Hand zu weisen ist der Vorschlag nicht. Für ein höheres Honorar sollen die Apotheker nach dem Willen der Union Harn- und Blutzuckerteststreifen opfern: Die Kassen dürfen ausschreiben und Millionen sparen. Was soll's: Teststreifen sind seit einem Jahr für Typ-II-Diabetiker ohnehin offiziell tabu, dazu kommt das nervenaufreibende Geschacher mit den jeweiligen Kassen. Und weil schon heute Diabetiker-Bedarf quer durch die Republik geschickt wird, haben die Apotheken ohnehin nicht mehr viel zu verlieren.
900 Millionen Euro haben die Krankenkassen 2011 für Teststreifen ausgegeben. Viel sagt diese Zahl nicht, denn mitten im Jahr kam der Ausschluss. Einen Einbruch gab es zwar nicht, weil trotzdem viele Ärzte Wege finden, ihre Diabetiker zu versorgen. Die Drogeriemärkte hatten die Zeichen der Zeit aber sofort erkannt und schon im Vorfeld die nicht apothekenpflichtigen Produkte für Selbstkäufer in ihre Regale gestellt.
Die Apotheken stellt der Vorschlag der Union vor wichtige Fragen: Sollte man ein Marktsegment aufgeben, das in der Breite keinen Gewinn mehr abwirft? Sollte man zulassen, dass Kunden in andere Vertriebskanäle gedrängt werden? Sollte man dabei helfen, dass Kassen weitere Leistungen, die originär zur Apotheke gehören, ausschreiben?
Aus der Versorgung mit Inkontinenzprodukten haben sich viele Apotheken zurückgezogen. Außer Spesen nichts gewesen, sollen die Kassen ihren Mitgliedern selbst erklären, warum sie plötzlich Päckchen mit zweitklassigen Watteartikeln vom anonymen Versender geschickt bekommen. Das ist bedauerlich, aber am Ende ist der Apotheker eben der Kaufmann hinter dem Heilberuf.
Bei Teststreifen sieht die Situation anders aus. Wer als Diabetiker seinen Blutzucker regelmäßig messen muss, der muss auch pharmazeutisch betreut werden, und zwar vor Ort. Während BAK-Präsidentin Erika Fink die Apothekenbetriebsordnung als Sieg der Pharmazeutischen Kompetenz feiert und sich prompt aus dem Amt zurückzieht, freuen sich die Kassen auf eine neue Ausschreibungsrunde. Selbst schuld, wer sich in dieser Zeit noch präqualifizieren lässt.
Ob die Apotheken den Vorschlag der Union mit tragen wollen, ist nicht nur eine berufsethische, sondern auch eine berufspolitische Entscheidung. Wer als Patient seine Teststreifen im Internet bestellen muss, wird sich kaum dagegen wehren können, dass er das Insulin von dort gleich mitbekommt. Und wer als Kasse den Kollektivvertrag an einer Stelle aufgeschnürt hat, der wird weiter dröseln. Am Ende könnten die Apotheken einen Cent-Betrag gewinnen. Und ein ganzes Geschäft verlieren. Dann müssten sie den Kunden auch noch erklären, warum sie nicht mehr die richtigen Ansprechpartner sind.
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#1Teststreifen
soll die Apotheke nicht mehr auf Rezept abgeben dürfen, aber die Beratung zu den entsprechenden BZ-Messgeräten darf die Apotheke machen. Insbesondere dann, wenn sonst weit und breit, Z.B. ab Freitags mittags um 14 Uhr keiner mehr da ist, um dazu etwas zu sagen. Dann sollten die Apotheken aber auch den Verdienst haben. Immerhin gibt es einen öffentlichen Auftrag dafür, nicht nur die Versorgung mit Arzneimitteln, sondern auch die entsprechende Information dazu sicherzustellen. Besonders nach der neuen ApoBO. BZ-Teststreifen sind zwar keine Arznei- sondern Hilfsmittel, das steht bei Diabetes aber unmittelbar im Zusammenhang. Ein weiteres Feld aus der Apotheke herauszubrechen, geht nicht. Das wurde in der Vergangenheit schon des öfteren gemacht, aber nicht zum Wohl des Patienten. Zum Beispiel die Versorgung der Barmer Versicherten mit Vliesstoffprodukten. Obwohl das Patientenwohl immer alle Parteien als Leitmotiv für ihr gesundheitspolitisches Engagement beanspruchen. Sollte das nur bedingt stimmen?