Substitutionsausschluss

BMG winkt Aut-idem-Liste durch

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Berlin -

Die Aut-idem-Liste wird erweitert: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) erstellten Liste ohne Beanstandung zugestimmt. Damit sind künftig sieben weitere Wirkstoffe von einer Substitution ausgeschlossen. Dies gilt ab Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Für Phenytoin und Ciclosporin gilt dies bereits seit April.

Der G-BA hatte Mitte September einen Vorschlag vorgelegt. Demnach sollen die Wirkstoffe Betaacetyldigoxin, Digitoxin und Digoxin gegen Herzerkrankungen, das Immunsuppressivum Tacrolimus, das Schilddrüsenhormon Levothyroxin-Natrium (Tabletten), sowie Levothyroxin Natrium und Kaliumiodid (fixe Kombination/Tabletten) in der Apotheke künftig nicht mehr ausgetauscht werden. Hintergrund ist unter anderem die geringe therapeutische Breite der Wirkstoffe.

Der Gesetzgeber hatte den G-BA im April damit beauftragt, bis Ende September eine Aut-idem-Liste zu erstellen. Vorausgegangen waren dem monatelange Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband. Die Vertragspartner konnten sich allerdings nicht einigen.

Die Gesundheitspolitiker von Union und SPD hatten die Hängepartie kritisiert und die Sache schließlich der Selbstverwaltung entzogen. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, die Liste dem G-BA zu übertragen.

Während die Kassen diesen Schritt begrüßt hatten, fürchtete man beim DAV, bei der Erstellung der Liste außen vor zu bleiben: „Wir halten es für unverzichtbar, dass die Apothekerschaft ihren Sachverstand sowohl hinsichtlich der pharmazeutisch-wissenschaftlichen Fragen als auch der Erfahrungen in der Versorgungspraxis einbringen und zur Geltung bringen kann.“

Die Apotheker sind im G-BA nicht vertreten, die Kassen besprechen die Substitutionsausschlussliste also mit Vertretern der Ärzteschaft . Allerdings konnte der DAV im Stellungnahmeverfahren Vorschläge zur Aut-idem-Liste einzureichen.

In den Verhandlungen mit den Kassen hatte der DAV bereits rund ein Dutzend Wirkstoffe vorgeschlagen. Nachdem die Große Koalition die Liste an den G-BA übergeben hatte, hatten sich die Kassen aber aus dem laufenden Schiedsverfahren zurückgezogen.

Lediglich zwei Wirkstoffe wurden damals auf Druck des Schiedsstellenvorsitzenden Dr. Rainer Hess von der Substitution ausgeschlossen: Seit April 2014 dürfen Ciclosporin und Phenytoin in der Apotheke nicht mehr ausgetauscht werden.

Zwar sah der Kompromiss auch eine Erweiterung der Kriterienliste zur weiteren Überprüfung von Wirkstoffen vor– doch diese wurde nach der Entscheidung des Gesetzgebers nicht mehr angegangen. Das Schiedsverfahren wurde ausgesetzt.

Der G-BA plant demnächst eine zweite Tranche mit Arzneimitteln zu veröffentlichen, die Eingang in die Aut-idem-Liste finden sollen. Hierzu zählen Antikonvulsiva, Opioidanalgetika mit verzögerter Wirkstofffreisetzung sowie Inhalativa zur Behandlung von Asthma bronchiale/COPD und Dermatika zur Behandlung der Psoriasis.

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