Generikaabschlag

Streit um Plavix

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Berlin -

Ob wirkstoffgleiche Präparate in der Apotheke ausgetauscht werden können, hängt davon ab, ob sie in gleicher Wirkstärke und Darreichungsform verfügbar sind. Die Salzform spielt laut Rahmenvertrag keine Rolle. Sanofi findet allerdings, dass sein Altoriginal Plavix nicht mit den Generika vergleichbar ist – und will daher nur den geringeren Zwangsrabatt zahlen.

Plavix war 1998 zur Prävention atherothrombotischer Ereignisse bei erwachsenen Patienten auf den Markt gekommen. Nach Patentablauf erhielt Sanofi ein ergänzendes Schutzzertifikat bis Februar 2013. Ungeachtet dessen tauchten ab Juli 2009 weitere Clopidogrel-Generika auf. Bei diesen wurde der Wirkstoff aber nicht als Hydrogensulfat, sondern als Besilat aufbereitet.

Als der GKV-Spitzenverband dem Hersteller nicht nur den 6-prozentigen Zwangsrabatt, sondern auch noch 10 Prozent Generikaabschlag in Rechnung stellte, ging der Fall vor Gericht. Plavix sei nicht patentfrei und damit auch nicht austauschbar, so der Konzern. Daran ändere auch die Zulassung der Besilate nichts.

2012 urteilte das Sozialgericht Berlin im Sinne von Sanofi. Der GKV-Spitzenverband ging erfolgreich in Revision: Das Bundessozialgericht (BSG) verwies den Fall an das Landessozialgericht (LSG) Brandenburg. Die Richter müssen sich jetzt mit der Frage beschäftigen, ob sich aus der Austauschbarkeit der Wirkstoffe ein Anspruch auf den Generikaabschlag ergibt.

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