Sterbehilfe

Leutheusser: Ärzte brauchen Sicherheit

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Berlin -

Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat eine gesetzliche Regelung für die ärztlich begleitete Selbsttötung schwer kranker Menschen

gefordert. „Ich bin dafür, dass der assistierte Suizid straffrei bleibt“, sagte sie. „Ich bin auch der Meinung, dass es eine Regelung braucht, die dies auch Ärzten erlaubt, wenn sie es wollen.“

Leutheusser-Schnarrenberger hatte als Justizministerin in der vergangenen Legislaturperiode einen Anlauf genommen, um Sterbehilfe gesetzlich zu regeln. Sie scheiterte jedoch mit ihren Vorstellungen am Widerstand des Koalitionspartners CDU/CSU.

Mit ihrer aktuellen Forderung sieht sie sich auf einer Linie mit schwarz-roten Koalitionsabgeordneten um den Bundestagsvizepräsidenten Peter Hintze (CDU) und die SPD-Fraktionsvize Carola Reimann und Professor Dr. Karl Lauterbach. Die Gruppe spricht sich dafür aus, dass ein Arzt des Vertrauens einem leidenden Sterbenden auf Wunsch ein tödliches Medikament zur Verfügung stellen kann.

Die frühere Justizministerin sagte, die Ärzte befänden sich durch die Regelung der Bundesärztekammer (BÄK) und verschiedener Landesärztekammern in einer „unsicheren Situation“. Die BÄK lehnt den assistierten Suizid durch Ärzte strikt ab. Allerdings folgen ihr in dieser Position nicht alle regionalen Kammern. Sollten sich Mediziner über die BÄK hinwegsetzen, könnten sie Probleme mit ihrer Zulassung bekommen, erläuterte Leutheusser-Schnarrenberger.

Die FDP-Politikerin sprach sich erneut für ein Verbot kommerzieller Sterbehilfevereine aus, kann sich aber nicht gewerbsmäßige Organisationen vorstellen.

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