Schmerztherapie

Petition: Cannabis-Medikamente auf Kassenkosten

, , Uhr
Rüthen -

Mit einer Online-Petition setzen sich Mediziner und chronisch Kranke für die Kostenübernahme einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis ein. Die Petition fordert außerdem, dass der Bundestag sicherstellt, dass Patienten aufgrund einer notwendigen und ärztlich bescheinigten medizinischen Verwendung von Cannabis-Produkten nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Die vom Verein „Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin“ initiierte Petition wird nach Auskunft von Vereinsvorstand Dr. Franjo Grotenhermen unter anderem vom ehemaligen Präsidenten der Berliner Ärztekammer, Dr. Ellis Huber, unterstützt. Die Petition kann 28 Tage lang gezeichnet werden. Sollten 50.000 Unterstützer zusammenkommen, muss sie vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages öffentlich beraten werden.

Eine Behandlung mit Cannabis sei hilfreich bei Krebs, Multipler Sklerose, Angststörungen, Arthritis, Migräne und Epilepsie, heißt es in der Petition. Cannabis lindere Schmerzen, wirke entzündungshemmend und entspanne die Muskulatur. Das sei hinlänglich erforscht, die Behandlung werde in vielen Ländern praktiziert.

In Deutschland bestehe derzeit eine Unterversorgung, heißt es. Nur etwa 4000 chronisch Kranke hätten hierzulande Zugang zu Cannabis-Medikamenten aus der Apotheke. Der Bedarf sei aber weitaus größer. „Wir schätzen, dass mehrere 100.000 Menschen in Deutschland von einer Behandlung mit Cannabis als Medikament profitieren würden“, sagte Grotenhermen.

Doch die Kosten von bis zu 600 Euro im Monat müsse der Patient selber tragen. Durch die derzeitige Regelung bestehe eine Zweiklassenmedizin, da nur vermögende Patienten Zugang zur medizinischen Nutzung von Cannabisprodukten hätten, so der Vereinsvorsitzende.

SPD-Gesundheitsexperte Professor Dr. Karl Lauterbach hatte gefordert, dass die Kassen die Kosten für medizinisches Cannabis übernehmen müssten. Es ginge es nur um eine kleine Gruppe, der alle anderen Medikamente und Therapien nicht helfen würden, sagte er.

Der Diskussion vorausgegangen war ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Die Richter hatten drei chronischen Schmerzpatienten erlaubt, in ihren Wohnungen privat Cannabis anzubauen, wenn ihnen sonst nichts gegen ihre Schmerzen hilft. Der Eigenanbau bleibe im Grundsatz verboten, könne aber unter bestimmten Bedingungen als „Notlösung“ erlaubt werden, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), und CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn hatten das Urteil kritisiert.Die Brandenburger Grünen dagegen hatten ein Pilotprojekt zur geregelten Abgabe von Cannabis in Apotheken vorgeschlagen. Der Besitz und Konsum von Cannabis und anderen nicht legalen psychotropen Substanzen sollten entkriminalisiert werden, hieß es.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
„Im unteren Quartil fehlen etwa 30.000 Euro“
Abda-Gutachter empfiehlt gestaffeltes Apothekenhonorar

APOTHEKE ADHOC Debatte