Stuttgart

LSG: Cannabis keine Kassenleistung

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Berlin -

Krankenkassen müssen die Kosten für medizinales Cannabis nicht übernehmen. Das hat das Landessozialgericht Stuttgart (LSG) entschieden. Geklagt hatte ein Patient, der an einer spastischen Lähmung an Beinen und Armen sowie an einer sogenannten Grand-Mal-Epilepsie leidet. Zur Vorbeugung gegen Anfälle und zur Schmerzbehandlung konsumiert der 50-Jährige Medizinal-Cannabisblüten.

Da die Behandlung in seinem Fall die einzige medizinisch und ethisch vertretbare Behandlungsmöglichkeit darstelle, verlangte der Kläger, der eine behördliche Ausnahmegenehmigung hat, die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Wegen seiner Stoffwechselkrankheit könne er die üblichen Epilepsiemedikamente nicht einnehmen. Schmerzen und Spastik ließen sich aber nur mit der Cannabismedikation erfolgreich behandeln. Deshalb stehe ihm ein Anspruch auf Erstattung zu.

Das LSG wies die Klage ab und gab der Krankenkasse Recht: Demnach handelt es sich bei den konsumierten Cannabisprodukten nicht um eine von der Kasse zu übernehmende Leistung. Ein ausschließlich Medizinal-Cannabisblüten enthaltendes Fertigarzneimittel mit der erforderlichen Zulassung nach deutschem Arzneimittelrecht gebe es nicht.

Aber auch als zulassungsfreies Rezepturarzneimittel könnten die Blüten nicht als Leistung der Kassen erbracht werden. Denn hier fehle es an der Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Diese sei bei neuen Behandlungsmethoden aber Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zugelassen.

Der Kläger war als Folge einer 1993 erlittenen Hirnblutung erkrankt. Er kann nur wenige Schritte gehen, muss Spezialschuhe tragen und ist ansonsten auf den Rollstuhl angewiesen. Darüber hinaus leidet er an einer Stoffwechselerkrankung, die mit zum Teil heftigsten kolikartigen Bauchschmerzen einhergeht.

Erst kürzlich hatte sich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU) dafür ausgesprochen, den Cannabis-Konsum für Schwerkranke zur Kassenleistung zu machen. „Mein Ziel ist, dass in Zukunft mehr Menschen als bisher Cannabis als Medizin bekommen können“, so Mortler. Dazu solle in diesem Jahr ein entsprechendes Gesetz durch den Bundestag gehen, ab nächsten Jahr könnte medizinales Cannabis von der Kasse bezahlt werden.

Im Vorjahr hatte das Verwaltungsgericht Köln drei chronischen Schmerzpatienten erlaubt, als „Notlösung“ in ihren Wohnungen Cannabis anzubauen, da entsprechende Medikamente wegen der fehlenden Kostenübernahme für sie unerschwinglich seien.

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