„Sachlogisch falsch und leistungsfeindlich“ APOTHEKE ADHOC, 10.08.2012 12:31 Uhr
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Sachlogisch falsche Berechnung: Die ABDA fordert in ihrer Stellungnahme die Erhöhung des Fixhonorars um 1,04 Euro.Elke Hinkelbein
Berlin - Die ABDA läuft Sturm gegen die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geplante Anpassung des Fixhonorars um 25 Cent. Im Apothekerhaus kritisiert man insbesondere die Rechenmethodik des Ministeriums: „Dies ist sachlogisch falsch und leistungsfeindlich“, heißt es in der Stellungnahme der ABDA. Statt den vorgesehenen 8,35 Euro fordert die ABDA weiterhin einen Festzuschlag von 9,14 Euro.
Das BMWi hatte die Kostensteigerungen der Apotheken mit dem Anstieg des Rohertrags verrechnet und war daher nur auf auszugleichende Mehrausgaben von circa 8600 Euro pro Apotheke gekommen. Die ABDA wollte mehr als 38.000 Euro pro Offizin geltend machen.
Der Rohertragsanstieg müsse zuerst zur Deckung der Kosten für den wachsenden Leistungsumfang eingesetzt werden, heißt es in der Stellungnahme der ABDA. „Hierunter fallen unter anderem Mehrkosten für Personal mit entsprechenden Lohn- und Lohnnebenkosten.“
ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf sagte zur Berechnung des Ministeriums: „Die Rechenmethodik des BMWi verweigert dem Inhaber einer Apotheke de facto einen angemessenen Unternehmerlohn für die Mehrleistung, die er erbringt. Er erhält damit über all die Jahre noch nicht einmal einen Inflationsausgleich.“
Das BMWi hatte seine Rechenmethodik damit begründet, dass in der Verordnung auch die Interessen der Arzneimittelverbraucher berücksichtigt werden müssten. Dazu Wolf: „Dabei wird aber unterstellt, der Verbraucher interessiere sich nur für möglichst billige Arzneimittelpreise. Wo aber bleibt das Interesse an einer bundesweiten, flächendeckenden und hochwertigen Versorgung mit Arzneimitteln zu jeder Tages- und Nachtzeit?“
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#13Eine präzise und durchdachte ABDA-Stellungnahme. 2 Anmerkungen:
1. Sehr deutlich wird auf die gesetzlichen Vorgaben verwiesen. Man sollte prüfen, ob eine Klage möglich ist, falls die gesetzlichen Vorgaben weiterhin missachtet werden. 2. Ein großzügiges Geschenk sollte vielleicht nicht unerwähnt bleiben. Wir verzichten auf einen nachträglichen Ausgleich der bisher nicht vollzogenen Anpassung. Eine grobe Überschlagsrechnung ergibt mehr als 150.000€ pro Apotheke bzw 3-4 Milliarden Euro für alle zusammen. Schlagen Sie mal Ihren Mitarbeitern vor, dass Sie die tariflichen Gehaltsanpassungen alle 10 Jahre vornehmen - viel Spass!
#12Gar nicht schlecht geknurrt ...............
............ doch: Manchmal muß man auch beißen ! Und wenn's der Leitwolf nicht tut - dann eben ein anderer .................... www.apothekerprotest.de 'DRANBLEIBEN !!!!
#11Schulungen in Sachen pharmazeutischer Bedenken!!!
"Das BMWi hatte seine Rechenmethodik damit begründet, dass in der Verordnung auch die Interessen der Arzneimittelverbraucher berücksichtigt werden müssten." Aha, dann sollten wir in Sachen Umsetzungsquote der Rabattarzneimittel deutlich verbraucherfreundlicher werden. Welcher Verbraucher möchte denn bei Umstellung auf Rabattarzneimittel Änderungen der Plasmawirkstoffspiegel von teilweise >40% ? Wir sollten hier denke ich noch viel verbraucherfreundlicher agieren. Lieber Verband, bitte schult in nächster Zeit mehr das Apothekenpersonal und auch teilweise Apothekenleiter in Sachen pharmazeutische Bedenken. Hier scheinen viele unbegründet Angst vor Retaxationen zu haben!!!
#10man denke nur an
den Hecken.
#9Gesetze
Gesetze sind von politiker sehr flexible von der intepretation! Ich denke wir muessen uns verabschiedene das die ministerien an gestzte halten oder???? Wenn mann sich an gesetzte halten wuerde dann hatten die ministeien wenig spielraum oder???? Recht haben und bekommen sind bekanntlich 2 paar schuhe. Ich traue kein politiker uber den weg. Das sind die erfahrungen uber viele jahre. Helmut Kohl hatte auch seine eigene wahrheit uber gesetzte und wurde nie zu rechenschaft gezogen, Politiker sind sehr sicher in ihre positionen meinungssache????
#8
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#7BRAVO)!!!!!!
Wieviele milliarden hat diese Merkel regierung bei Hypo Real Estate ins sand gesetzt???? Naturlich ist es ein Bad Bank der von der Medien verschwunden ist. Aber wieviel milliarden sind es BITTE???? UND was fordern die Apotheker bitte???? Klingt das alles ein bisschen wie verarschung???? Ich habe das gefuehl wieder lots of hot air in all directions KEIN SUBSTANZ!!!! MFG
#6§ 78 AMG
"Das BMWi hatte seine Rechenmethodik damit begründet, dass in der Verordnung auch die Interessen der Arzneimittelverbraucher berücksichtigt werden müssten." Man sollte den entsprchenden Gesetzestext als Ministerium ein wenig aufmerksamer durchlesen und interpretieren! Da ist nämlich auch noch die Rede von "berechtigten Interessen ..., der Apotheken (!) und des Großhandles". Der Interesse der Arzneimittelverbraucher ist doch genug berücksichtigt, wenn die Apotheken 25% Ihres Honorars als Zwangsabgabe an die Kassen abführen müssen. Eigentlich deutlich übertrieben, wenn man überlegt, dass diese Zwangskassenabschlag mehr ist, als bei der Beliefrung der GKV Rezepte nach Abzug der anteiligen Betriebskosten übrigbleibt. (Wieso liest man das eigentlich nicht in der Publikumspresse?) Weiterin ist noch zu lesen, dass "... der Festzuschlag entsprechend der Kostenentwicklung der Apotheken (nicht Rohertragsentwicklung !) ... anzupassen" sei. Oder sind wir schon inzwischen soweit, dass sich Ministerien nicht mehr an Gesetze halten müssen?
#5Wenn das ein Sturm ist
dann wünsch ich mir dann doch einen Taifun
#4
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#3@2 Abwarten . . .
Tee trinken!
#2Ich bezweifele
leider stark, dass man auf Seiten der Politik an sachlichen Argumenten interessiert ist. Hier sind politisch motivierte Täter am Tisch
#1Auf den Punkt gebracht! Bravo!
Dank an alle Beteiligten. Das muß hier auch mal gesagt werden.