Saarland

Kammer: Sonderhaushalt für Aufsichtspflichten

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Berlin -

Die Apothekerkammer des Saarlands übernimmt ab Februar die komplette Aufsicht über die Apotheken. Die Vertreterversammlung stimmte am Mittwochabend einstimmig dafür, dass die Kammer diese Aufgabe vom Gesundheitsministerium übernimmt. Dazu wurde ein Sonderhaushalt von jährlich 75.000 Euro beschlossen, der sich aus den Gebühren finanzieren muss. Kammerpräsident Manfred Saar freut sich über die Aufwertung der Kammer.

Künftig soll die Kammer die Regelbesichtigungen der Apotheken in Eigenregie vornehmen. Auch die Vergabe einer Versanderlaubnis und die Genehmigung von Rezeptsammelstellen fallen dann unter die Aufgaben der Kammer. Größere Herstellbetriebe, Großhändler und Hersteller liegen dagegen nicht im Zuständigkeitsbereich der Apotheker.

Die Kosten für Regelbesichtigungen werden auf circa 350 Euro erhöht, Apotheken mit zertifiziertem QMS sollen etwas weniger bezahlen. Der Anstieg war laut Saar nicht zu vermeiden, da die Überwachungstätigkeit kostendeckend sein muss. Denn die Kammer darf kein Geld aus dem eigenen Haushalt zur Finanzierung hoheitlicher Aufgaben stecken. Lediglich die Umbaukosten in der Geschäftsstelle von wiederum 75.000 Euro werden von der Kammer bezahlt. Damit wird das Gebäude aber auch entsprechend aufgewertet.

Eine Erhöhung der Gebühren wäre Saar zufolge ohnehin fällig gewesen: Das Ministerium habe zuletzt nicht mehr kostendeckend gearbeitet. Nicht von ungefähr kam daher vermutlich der Vorstoß zur Übergabe der Aufsichtspflichten aus dem Ministerium. Hätte die Kammer abgelehnt, wäre die Aufgabe vermutlich an einen externen Dritten übertragen worden – etwa den TÜV, vermutet Saar. „Und dann wäre es mit Sicherheit teurer für die Apotheken geworden“, so Saar.

Der Kammerpräsident ist überzeugt, dass seine Geschäftsstelle viele Aufgaben effizienter erfüllen kann als derzeit das Ministerium. So sollen die Regelüberwachungen künftig angekündigt werden. Auf einer eigenen Internetseite zur Apothekenüberwachung sollen zudem nützliche Dokumente zum Download angeboten werden.

Die Apotheken können sich dann mit Hilfe der Kammer entsprechende Ordner anlegen, etwa zu den Personaldaten. Bei Verträgen mit Pflege- und Altenheimen will die Kammer den Standardvertrag der ABDA bereitstellen. All das soll die eigentliche Revision vereinfachen und damit letztlich beschleunigen.

Die Pharmazieräte erhalten künftig einen Stundenlohn von 50 Euro, zwei Stunden sind für die Regelbesichtigung veranschlagt. Die Anfahrtszeit ist in der Vergütung enthalten, nur die Kilometer werden zusätzlich nach den üblichen Sätzen abgerechnet. Sieben Pharmazieräte sind derzeit im Einsatz. Bei der Überwachung der Krankenhaus-Apotheken kann die Kammer bei Bedarf externe Sachverständige hinzuziehen.

Die Ausgaben von 75.000 Euro entfallen hauptsächlich auf die Löhne. Eine PTA hat die Kammer in Vollzeit bereits eingestellt. Sie pendelt derzeit zwischen der Geschäftsstelle und dem Ministerium. Für die Umstellung gewährt das Ministerium eine Anschubfinanzierung: Bis zu 18.000 Euro kann die Kammer im ersten und zweiten Jahr jeweils abrufen.

Saar freut sich, dass die Vertreterversammlung die neue Aufgabe angenommen hat: „Für uns ist das eine wichtige Aufwertung der Kammer und des Kammerwesens allgemein.“ Da die Umstellung erst im Februar erfolge, sei genug Zeit zur Einarbeitung. „Das ist eine Herausforderung, aber wir bekommen das hin“, so Saar.

Die Vertreterversammlung hat am Mittwoch außerdem beschlossen, dass die Mitglieder künftig eine Entschädigung erhalten: 50 Euro gibt es für die Sitzung, wenn diese bis zu vier Stunden dauert, weitere 25 Euro, wenn man länger zusammen sitzt.

Bislang sind nur zwei der insgesamt 17 Kammern mit staatlichen Aufgaben betraut: In Niedersachsen hat die Mitgliedsorganisation den kompletten Versorgungs- und Überwachungsauftrag. Auch in Sachsen-Anhalt darf die Kammer Apotheken überprüfen, klinikversorgende Apotheken und Herstellbetriebe sind aber ausgeschlossen.

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