Pharmadialog-Gesetz

BPI kritisiert Honorarplus für Apotheken

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Berlin -

Im Rahmen des vorgestellten Pharmadialog-Gesetzes (Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz, AM-VSG) will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Apotheken für Rezepturen und BtM-Rezepte 100 Millionen Euro mehr Honorar spendieren. Jetzt beginnt das parlamentarische Gerangel um die Details seines Entwurfs. Am 23. August findet eine interne Anhörung im BMG statt. Vorab können die Verbände Stellungnahmen zu Protokoll geben. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) ist nach wie vor empört über die Verlängerung des Preismoratoriums und kritisiert das Honorarplus für die Apotheker als Verstoß gegen den „Grundgedanken der gemeinsamen Versorgung mit Arzneimitteln“.

Die Hersteller fühlen sich von der Bundesregierung offensichtlich hintergangen. Denn mit dem Gesetz würden die gemeinsam mit der Politik erarbeiteten Ergebnisse des über zwei Jahre geführten Pharmadialogs „in weiten Teilen“ nicht umgesetzt: „Vielmehr trägt der Entwurf Charakterzüge eines Spargesetzes und verfehlt das im Dialog gesetzte Ziel mehr als deutlich, den Pharmastandort in Forschung und Produktion zu stärken.“

Insgesamt belasteten die Vorschläge von Gröhe die pharmazeutische Industrie zusätzlich. Nicht zuletzt werde durch die Verlängerung des Preismoratoriums der Standort Deutschland für Forschung und Produktion „substanziell geschwächt“, beklagt der BPI. Dann argumentiert der Verband mit dem Honorarplus für Apotheken: Die Begründung zur Notwendigkeit der Fortführung bis 2022 stößt auch deshalb auf „Unverständnis und Empörung“, weil im gleichen Gesetz eine „Neuregelung bei den Rezepturen und damit eine Anhebung der Vergütung für Apotheker in Höhe von insgesamt 100 Millionen Euro erfolgt“.

„Dieses Vorgehen verfehlt eindeutig den Grundgedanken der gemeinsamen Versorgung mit Arzneimitteln. Es ist nicht zu vermitteln, auf der einen Seite neue Ausgabenposten vorzusehen und anderseits mit Blick auf die Finanzstabilität der GKV staatliche planwirtschaftliche Regulierungsinstrumente wie das Preismoratorium für weitere fünf Jahre fortzuführen“, schimpft der BPI.

Auf der anderen Seite werde die Macht der Krankenkassen gestärkt: „Dies ist sehr kritisch zu beurteilen.“ Dem GKV-Spitzenverband und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) würden trotz verfassungsrechtlich fragwürdiger Lage in noch größerem Umfang als schon bisher weitreichende Befugnisse und große Handlungsspielräume eingeräumt“, heißt es. Gleichzeitig würden den betroffenen Stakeholdern grundlegende Mitwirkungsmöglichkeiten abgesprochen.

Statt „planwirtschaftlicher Markteingriffe“ erwartet der BPI von Gröhe „das Ende des Preismoratoriums“ und klare gesetzliche Vorgaben anstelle einer weitreichenden Delegation an die Selbstverwaltung. Der BPI sieht über die vorgenommenen Regelungen hinaus dringenden Handlungsbedarf, um einen sicheren Pharmastandort Deutschland für Forschung und Produktion und damit für eine auch künftig sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zu gewährleisten.

Besonders die Versorgung mit generischen Arzneimitteln werde durch die massiven Störungen bei den Rabattvertragsausschreibungen sowie im Festbetragssystem gefährdet.

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