Organspende

Strengere Regeln für Hirntod-Diagnose

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Berlin -

Nach einiger Verunsicherung bei Organspendern hat die Bundesärztekammer (BÄK) die Regeln zur Feststellung des Hirntodes verschärft. Künftig muss einer der beiden Ärzte, die den Hirntod feststellen, Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein, sich also mit Nerven, Gehirn und Rückenmark auskennen. Das Gesundheitsministerium bestätigte, dass die überarbeiteten Richtlinien der BÄK genehmigt worden seien. Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet.

Die Feststellung des Hirntodes ist Voraussetzung für eine Organspende. Die bisherige Richtlinie hatte nur „mehrjährige Erfahrung“ in dem Bereich vorgesehen. Neu sei auch, dass Krankenhäuser bei der Hirntoddiagnostik nun „Verfahren zur Qualitätssicherung vorhalten“ müssen. Es sei den Kliniken jedoch freigestellt, welche Verfahren sie anwenden. Dies könne „im Rahmen von freiwilligen Verfahren, ärztlichen Qualitätszirkeln oder internen Audits umgesetzt werden“, heißt es in der Richtlinie.

Die BÄK ist unter anderem zuständig für die Klärung ethischer Fragen des Arztberufes. Die Kammer passt solche Richtlinien regelmäßig an, je nach medizinischem Fortschritt im jeweiligen Bereich. Allerdings bekam diese Überarbeitung eine gewisse Brisanz, weil Berichte über Manipulationen bei der Verteilung der Spenderorgane oder über angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Feststellung des Hirntodes für erhebliche Verunsicherung in der Bevölkerung und einen Rückgang der Spendenbereitschaft sorgten.

Der Deutsche Ethikrat sieht im Hirntod eines Menschen weiterhin die Voraussetzung für eine Organentnahme. Ende Februar hatte er aber die Ärzteschaft aufgefordert, für eine verlässliche Hirntoddiagnostik die Praxis kontinuierlich dem wissenschaftlichen Stand anzupassen. Die Fachkompetenz sollte durch Aus- und Weiterbildung gewährleistet werden. Zugleich verlangte das Gremium mehr Transparenz und Aufklärung der Bürger rund um das Thema Organspende.

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