OLG muss Vitalsana neu verhandeln Alexander Müller, 20.07.2012 09:43 Uhr
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Keine Entscheidung: Der BGH hat das Vitalsana-Verfahren teilweise an das OLG Stuttgart zurückverwiesen.Elke Hinkelbein
Berlin - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Kernfrage des Verfahrens um Vitalsana an das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) zurückverwiesen. Die Richter der Vorinstanz müssen erneut darüber verhandeln, ob die Versandapotheke zu große Teile ihres Geschäftsbetriebs in Deutschland ausführt. In der gestrigen Verhandlung hatte sich abgezeichnet, dass den Karlsruher Richtern die Anträge der klagenden Wettbewerbszentrale in diesen Punkten zu unbestimmt waren.
In allen anderen Punkten hat der BGH die Revision von Vitalsana abgewiesen. Vitalsana darf damit künftig keine kostenpflichtige Hotline mehr anbieten, die telefonische Beratung der Kunden muss kostenlos erfolgen.
Auch bei der Werbung muss Vitalsana sich künftig sauberer vom Mutterkonzern Schlecker abgrenzen. Wegen der Pleite der Drogeriekette und dem geplanten Verkauf von Vitalsana ist dieser Teil der Entscheidung aber lediglich für künftige Kooperationen relevant.
Das OLG Stuttgart hatte in seiner ersten Verhandlung um Vitalsana entschieden, dass die Versandapotheke relevante pharmazeutische Tätigkeiten in Deutschland ausführt und damit ohne die notwendige Betriebserlaubnis zumindest teilweise eine Apotheke in Deutschland betreibt. Vitalsana hatte in der BGH-Verhandlung jedoch kritisiert, dass sich die OLG-Richter nicht ausführlich mit allen Details der Anträge befasst hätten.
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