Notfallkontrazeptiva

Overwiening: PiDaNa-Rezept vom Apotheker

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Berlin -

Junge Frauen sollen die „Pille danach“ auch dann von den Krankenkassen erstattet bekommen, wenn sie das Präparat ohne Rezept in Apotheken kaufen. Das fordert Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL). Dafür soll es möglich sein, dass Apotheken die Abgabe direkt mit den Krankenkassen abrechnen können.

Die „Pille danach“ soll Mitte März rezeptfrei werden. Der Bundestag hat in der vergangenen Woche eine Änderung des Sozialgesetzbuches (SGB V) beschlossen, sodass Frauen bis 20 Jahre das Präparat auch weiterhin erstattet bekommen. Voraussetzung ist wie bei anderen OTC-Präparaten ein ärztliches Rezept.

Diesen Weg kritisiert Overwiening: „Das heißt im Klartext: Junge Frauen unter 20 Jahren müssen die 'Pille danach' vollständig selbst bezahlen, wenn sie sie direkt in der Apotheke kaufen.“ Nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung, die aber wiederum einen vorherigen Arztbesuch voraussetze, würden die Krankenkassen die Kosten erstatten. Diese würden sich auf bis zu rund 30 Euro belaufen.

„Dieses Procedere widerspricht aber dem Ziel, jungen Frauen einen niedrigschwelligen und schnellen Zugang zur 'Pille danach' zu gewähren“, kritisiert Overwiening. Sie regt daher an, ein neues Abrechnungsformblatt zu entwickeln, mit dem die Apotheken die Abgabe des Notfallkontrazeptivums direkt mit den Krankenkassen abrechnen können.

Ein solches Verfahren hatte auch ABDA-Präsident Friedemann Schmidt ins Gespräch gebracht. Bei der Anhörung zur Erstattung im Bundestag erklärte er, es gebe zwei Wege: Neben dem Standardverfahren könnten auch Apotheker die Anspruchsberechtigung prüfen. Das habe den Vorteil, dass die betroffenen Frauen nur einen Weg gehen müssten. Der Nachteil sei allerdings, dass zunächst neue Verfahren ausgehandelt werden müssten.

Ein Vertreter der Krankenkassen zeigte sich für diese Lösung wenig offen. Er machte deutlich, dass das bereits etablierte Standardverfahren präferiert werde – trotz der Vorteile der neuen Methode.

Im Zuge der Freigabe der „Pille danach“ hatten die Apotheker 2013 bereits eine Neuerung vorgeschlagen: Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), hatte sich für eine neue Arzneimittelkategorie zwischen apotheken- und verschreibungspflichtig ausgesprochen. Die Medikamente dieser Kategorie sollten zwar rezeptfrei sein, aber weder frei kalkuliert noch beworben werden dürfen.

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