Notfallkontrazeptiva

Kiefer: Apotheker können „Pille danach“

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Berlin -

Der Bundesrat hat den OTC-Switch für die „Pille danach“ beschlossen. Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), betont, dass eine umfassende Beratung auch in der Selbstmedikation unverzichtbar sei. „Wir Apotheker werden dies leisten, denn kompetente und diskrete Beratung gehört zu unseren alltäglichen Aufgaben“, so Kiefer.

Der Bundesrat hat dem Verordnungsentwurf zur Freigabe von EllaOne (Ulipristal) und Levonorgestrel-Präparaten zur Notfallkontrazeption mehrheitlich zugestimmt – allerdings unter der Auflage eines Versandverbots. Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie die Verordnung in der gewünschten Form erlässt. Dann könnte sie am Tag ihrer Verkündung in Kraft treten. Geplant ist diese für spätestens den 13. März.

Zum 15. März wird EllaOne in der Software gelistet sein. Für die Levonorgstrel-Präparate verschiebt sich der Termin, da sie zunächst das Inkrafttreten der Verordnung abwarten und eine Änderungsanzeige beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodutke (BfArM) einreichen müssen.

Die BAK hat umfangreiche Handlungsanweisungen für die Abgabe der „Pille danach“ mit dem Bundesgesundheitsministerium, den Frauenärzten und anderen Beteiligten abgestimmt. Darin wird den Apothekern unter anderem geraten, das Präparat nur an die betroffene Frau persönlich und im Regelfall nicht an einen Boten abzugeben. Auch eine Abgabe auf Vorrat ist demnach nicht vorgesehen.

Im Einzelfall sollen die Apotheker der betroffenen Frau einen Arztbesuch empfehlen. Auch Tipps für den Umgang mit minderjährigen Frauen gibt es. Demnach soll in solchen Fällen die Beratung mittels einer Checkliste dokumentiert werden. „Mädchen unter 14 Jahren sollten sich bei der Anwendung von Notfallverhütungsmitteln ärztlich beraten lassen“, so Kiefer. „Sie bekommen diese Medikamente im Regelfall nicht in der Selbstmedikation.“

Mehrere Frauenärzteverbände hatten sich noch in dieser Woche an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gewandt und kritisiert, mit dem künftig rezeptfreien Kauf in Apotheken sei zu befürchten, dass Frauen keine oder keine ausreichende Beratung erhielten. „Eine fehlerhafte Beratung erhöht jedoch die Gefahr unerwünschter Schwangerschaften dramatisch.“

Anlässlich des Bundesratsbeschlusses weist die ABDA außerdem darauf hin, dass Notfallverhütungsmittel so früh wie möglich nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden sollten, je nach Präparat innerhalb von 72 bis 120 Stunden. Die „Pille danach“ sei für den Ausnahmefall gedacht und ersetze keine regulären Verhütungsmethoden, betonen die Apotheker. Für Frauen unter 20 Jahren werden die Kosten für Notfallkontrazeptiva auch weiterhin erstattet. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die in der Apotheke vorgelegt wird.

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