Apothekenhonorar

BPI: Rufschädigung durch Notdienstpauschale

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Berlin -

Die Pharmaindustrie begrüßt die Pläne der Bundesregierung, Apotheken für Nacht- und Notdienste pauschal zu vergüten. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) befürchtet allerdings, dass sich die Ausgestaltung des Notdienstfonds indirekt negativ auf die Hersteller auswirken könnte. Denn durch die Erhöhung des Festzuschlags erhöhe sich der Apothekenverkaufspreis (AVP) – und hohe Arzneimittelpreise würden in der Regel den Herstellern angelastet, heißt es in der Stellungnahme des BPI zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG).

Grundsätzlich begrüßen die Hersteller das ANSG: „Die Sicherung der Versorgung, insbesondere in den bevölkerungsarmen ländlichen Regionen in Deutschland, ist eine wichtige Aufgabe“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Hersteller kritisieren jedoch, dass die Gelder für den Notdienstfonds über eine Erhöhung des Festzuschlags generiert werden. „Der BPI möchte darauf hinweisen, dass bei der aktuellen Ausgestaltung des Zuschusses indirekt ein Einfluss auch auf die pharmazeutische Industrie entsteht.“

So erhöhe sich der AVP um 16 Cent und die von den Kassen zu tragende Mehrwertsteuer. „Eine Erhöhung des AVP wird in der öffentlichen Diskussion in der Regel den pharmazeutischen Unternehmern angelastet.“ Bei der „allgemeinen GKV-Ausgabendiskussion“ sei daher zu befürchten, dass die Pharmaindustrie weiterhin pauschal für alle Ausgabensteigerungen verantwortlich gemacht werde.

Der vom Gesetzgeber geplante Betrag von 120 Millionen Euro könnte aus Sicht der Hersteller viel besser auf einem ganz anderen Weg erhoben werden: „Beispielsweise indem die Krankenkassen je Versicherten direkt eine Nachtdienstpauschale in den Fonds einzahlen, ohne den Umweg über die Einzelpreise zu nehmen.“

Bei der Anhörung am kommenden Montag dürfte das ANSG daher von mehreren kritisiert werden. Zuvor hatte auch schon der GKV-Spitzenverband das Gesetz als „hoch bürokratisch“ bezeichnet und insbesondere die Finanzierungsbasis des Notdienstfonds in Frage gestellt. Auch die ähnliche Kritik des Bundesrates dürfte thematisiert werden.

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