Medikationsplan

BMG: Kein Extra-Geld für Apotheker

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Berlin -

Der Kabinettsbeschluss zum E-Health-Gesetz enthält eine bittere Pille für die Apotheker: So lange der Medikationsplan nur in Papierform vorhanden ist, dürfen sie sich keine Hoffnung auf zusätzliches Geld machen. Ihr Sachverstand sei zwar bei der Erstellung unverzichtbar, heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Allerdings schließe ihre „gute Beratung“ Ergänzungen zum Medikationsplan ein, so eine Ministeriumssprecherin.

Die Apotheker könnten erst im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) an der Vergütung der neuen Kassenleistung beteiligt werden, so die Sprecherin. Dies müssten aber die an der Gematik beteiligten Akteure untereinander aushandeln. Ab wann der Medikationsplan auf der Karte gespeichert werden soll, steht noch nicht fest.

Sobald die technische Infrastruktur aufgebaut sei, könnten Apotheker ebenso wie die Ärzte Eintragungen in den dann elektronisch gespeicherten Medikationsplänen der Patienten vornehmen. „Dafür erhalten sie selbstverständlich auch eine Vergütung“, heißt es aus dem Ministerium weiter.

Die schon jetzt vorgesehene Extra-Vergütung für die Ärzte rechtfertigt das Ministerium mit dem neuen Anspruch der Versicherten auf die Leistung und die zentrale Rolle der Ärzte bei der Erstellung. Diese händigten den Plan den Patienten aus, die Apotheker nähmen dann „lediglich Ergänzungen“ vor.

Das war bereits die erste Enttäuschung für die Apotheker, die sich eine aktivere Rolle bei der Erstellung des Medikationsplans gewünscht hatten. Doch eine entsprechende Forderung der ABDA nach Bekanntwerden des Referentenentwurfs aus dem BMG wurde von der Regierung nicht aufgegriffen.

Der heute vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht eine maßgebliche Änderung beim Anspruch der Versicherten vor. Diese können nun schon bei drei gleichzeitig verordneten Arzneimitteln einen Medikationsplan erhalten. Zuvor war dies nur für Patienten vorgesehen, denen mindestens fünf Arzneimittel verschrieben werden.

Die ABDA hatte sich für diese Änderung eingesetzt, gleichzeitig aber eine Einbindung und Honorierung für das Erstellen eines Medikationsplans gefordert. Mit dieser Forderung sind die Apotheker jedoch gescheitert.

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