Mecklenburg-Vorpommern

Landesamt nimmt Sanofi Pasteur MSD

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Berlin -

Anders als in den meisten anderen Bundesländern gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Rabattverträge über Grippeimpfstoffe. Stattdessen setzten die Krankenkassen in den vergangenen Jahren auf eine Vereinbarung mit Apothekern und Ärzten. Einen anderen Weg geht allerdings das Landesamt für innere Verwaltung (LaiV): Bisher bezog die Behörde die Impfstoffe für die Gesundheitsämter über einzelne Apotheken, nun setzte man auf eine Ausschreibung. Großer Gewinner: Sanofi Pasteur MSD.

Beliefert werden das Landesamt für Gesundheit und Soziales und 18 kommunale Gesundheitsämter. Bisher hatte das Gesundheitsamt die zentrale Beschaffung über einzelne Apotheken selbst organisiert. Insgesamt hatte das LaiV 22 Impfstoffe ausgeschrieben – 14 wurden an Sanofi Pasteur MSD vergeben. Die Verträge gelten für vier Jahre und haben insgesamt einen Wert von rund 870.000 Euro.

Sanofi Pasteur MSD erhielt den Zuschlag für Impfstoffe gegen Humane Papillomviren (HPV) und für den Polysaccharid-Impfstoff gegen Pneumokokken sowie für Vakzine gegen Poliomyelitis, Rotaviren, Varizellen und Hepatitis A und B für Kinder und Erwachsene.

Darüber hinaus gilt der Vertrag für verschiedene Kombinationsimpfstoffe: Masern, Mumps und Röteln (MMR), Diphterie und Tetanus (Td) sowie zusätzlich Poliomyelitis (Td-IPV), Pertussis (Tdap-IPV), Haemophilus influenzae Typ b (DTaP-IPV-Hib) sowie Hepatitis B (DTaP-IPV-Hib-HB).

Ursprünglich wollte das LaiV über acht weitere Impfstoffe Verträge abschließen, scheiterte damit aber. Betroffen sind die Vakzine gegen Diphterie sowie Meningokokken der Serengruppen A, B und C, der Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff sowie die Kombinationsimpfstoffe gegen Diphtherie, Pertussis und Tetanus (Tdap) und Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (MMRV).

Auch für Rifampicin-Sirup und „restliche Antibiotika-Verordnungen“ konnte das Amt keine Verträge abschließen. Der Zuschlag für Verbrauchsmaterialien ging an den MediQuick Arzt- und Krankenhausbedarfshandel in Osnabrück.

Voraussetzung für die Zuschlagserteilung war, dass die Unternehmen ihren Arbeitnehmern zur Ausführung der Leistung einen Mindestlohn von 8,50 Euro Brutto zahlen. Laut LaiV ist diese Bedingung für alle Ausschreibungen im Land gesetzlich festgelegt. Für die Impfstoffversorgung im Sprechstundenbedarf sind in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin die Apotheken zuständig. Für Grippeimpfstoffe hat die AOK Nordost einen Vertrag mit Apothekern und Ärzten abgeschlossen.

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