AMG-Novelle

Klinikapotheker wollen Arzneimittel mitgeben Janina Rauers, 02.04.2012 14:30 Uhr

Berlin - Krankenhausapotheken dürfen Patienten für die Zeit nach der Entlassung keine Arzneimittel mitgeben – Ausnahmen gibt es lediglich für Feiertage, Wochenenden und Patienten mit häuslicher Krankenpflege. Der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) fordert im Rahmen der AMG-Novelle eine grundsätzliche Ausweitung auf bis zu drei Werktage. Gleichzeitig wollen die Klinikapotheker die Patienten beraten. Der Verband beruft sich auf eine eigens durchgeführte Studie, bei der die Abgabe im Rahmen eines Entlassungsmanagements getestet wurde.

Auslöser für die Untersuchung waren laut ADKA-Präsidentin Professor Dr. Irene Krämer Beschwerden beim rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium: Patienten hatten Lücken in der Arzneimittelversorgung bei der Schnittstelle von stationärer und ambulanter Behandlung kritisiert.

Fünf Krankenhäuser nahmen an der Studie von Februar 2010 bis Oktober 2011 teil. Zunächst wurde der Ist-Zustand erhoben, in der zweiten Phase erhielten die Patienten von den Krankenhausapothekern einen Medikationsplan, Informationen zu den Arzneimitteln und den Bedarf für mehrere Werktage.

Befragt wurden rund 850 Patienten, ihre niedergelassenen Ärzte und Apotheker. Das Ergebnis: Bereits heute erhalten etwa zwei Drittel der Patienten in den Kliniken Arzneimittel für die Zeit nach der Entlassung – gegen die Vorgaben im Apothekengesetz (ApoG). Bei der Beratung in den Kliniken gibt es zudem Lücken: So klagt jeder fünfte Patient über teilweise oder völlig unzureichende und unvollständige Informationen.

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Ältere Kommentare lesen 3 Kommentare
  • 4.April 2012, 14:32Uhr
    Community Mitglied

    #3@1 und @2 Genau

    Die Kollegen Krankenhausapotheker sollten mal mit Ihrer Verwaltung reden, dass sie das mitgeben dürfen was am Wochenende und Feiertag nach einer Entlassung notwendig ist. Wenn das schon mal erfüllt wäre, sprich die gesetzlichen Möglichkeiten erfüllt wären, braucht keiner über mehr nachzudenken.

  • 2.April 2012, 16:56Uhr
    Community Mitglied

    #2@1 genauso ist es!

    Die Regelung ist absolut überflüssig

  • 2.April 2012, 15:40Uhr
    Community Mitglied

    #1Kein Bedarf!!

    Im ApoG ist die regelung vollkommen ausreichend: Mitgabe fürs WE und Feiertage ist erlaubt! Weiterführender Regelungen Bedarf es nicht, vielmehr müsste diese Regelung auch angewendet werden! Die Praxis sieht leider so aus, das Patienten i.d.R. am Freitag (VOR dem Wochenende) OHNE Medikation entlassen werden um die Kosten des Krankenhauses niedrig zuhalten. (Vergütung erfolgt ja meist als Pauschale, deshalb ist eine frühe Entlassung für das KH uznd Einsparung von AM Kosten von Vorteil) Freitag nachmittag sind aber leider die meisten Praxen geschlossen... Erfolgt die Entlassung an einem Tag, auf den ein Arbeitstag folgt, ist eine Versorgung durch die Apotheke vor Ort kein Problem! Hier bedarf es keiner Änderung sondern einer Anwendung der bestehenden gesetzlichen Regelungen!