EU-Parlament

Keine Rx-Werbung in Zeitungen

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Pharmafirmen sollen auch in Zukunft weder in Funk und Fernsehen noch in Zeitungen und Zeitschriften für verschreibungspflichtige Arzneimittel werben dürfen. Dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) im Europäischen Parlament gingen die Pläne der EU-Kommission nicht weit genug: Die Brüsseler Behörde hatte in ihrem Vorschlag nur Rx-Werbung in TV und Hörfunk ausschließen wollen, Printmedien aber ausgeklammert.

Laut Ausschuss soll generell das „Suchprinzip“ gelten: Demnach sollen Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente nur denjenigen Patienten zugänglich gemacht werden, die selbst aktiv danach suchen - also etwa auf den Internetseiten der Pharmafirmen.

„Wenn Informationen durch den Genehmigungsinhaber über das Fernsehen, den Rundfunk oder über Zeitungen, Magazine oder ähnliche Publikationen bereitgestellt werden, sind die Patienten gegen derartige unerbetene Informationen ungeschützt“, heißt es in dem Berichtsentwurf des ENVI zu dem Teil des Pharmapakets, der sich mit der Information der Öffentlichkeit über Rx-Arzneimittel beschäftigt. Diese Art der Verbreitung solle deshalb untersagt werden, so der Änderungsvorschlag.

Die Erlaubnis, Patienten Informationen bereitzustellen, darf laut ENVI aber nicht als Werbemöglichkeit durch die Pharmafirmen genutzt werden. Der Berichtentwurf fordert daher eine „klarere Unterscheidung zwischen Werbung und Information“. Das Wort „Werbung“ soll deshalb durch „Bereitstellung von Informationen für Patienten und die breite Öffentlichkeit“ ersetzt werden.

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