Krankenhausfinanzierung

Neue Mittelverteilung für Kliniken

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Berlin -

Pauschale Investitionsmittel sollen künftig besser an Krankenhäuser verteilt und den Leistungen gezielter zugeordnet werden. Gelingen soll das durch leistungsgerechte Investitionspauschalen, die sich am konkreten Krankenhausfall orientieren. Die vertragliche Grundlage dafür haben der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unterzeichnet.

Das neue System wird die Gelder verteilen, die von den Bundesländern bereitgestellt werden. Krankenkassen und Kliniken kritisierten die Länder: „Gerade bei den Klinikinvestitionen kommen viele Bundesländer ihrer Verantwortung seit Jahren nicht mehr nach“, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung.

So sei das Verhältnis der öffentlichen Fördermittel zu den Krankenhausausgaben der Krankenkassen von rund 25 Prozent Anfang der 1970er Jahre auf unter 4 Prozent im Jahr 2013 gesunken. Die Länder können ihren Anteil selbst festlegen.

Auch jetzt steht es den Bundesländern frei, ob und wie intensiv sie das neue System nutzen. So können sie selbst entscheiden, bis zu welchem Anteil sie ihre pauschalen Investitionen auf das neue Verfahren umstellen oder ob sie darauf verzichten und beim bisherigen Modus bleiben. Voraussichtlich werden zunächst Hessen und Berlin den neuen Katalog nutzen.

Erstmals ist es jetzt möglich, den Investitionsanteil den Krankenhausleistungen differenziert zuzuordnen. Die Höhe der Pauschalen hängt dabei von den im jeweiligen Bundesland bereitgestellten Finanzmitteln ab. Der Katalog der Investitionspauschalen 2014 basiert auf Berechnungen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK).

Erstmals wurde ein Leistungsbezug eingeführt. Dafür hat das InEK gemessen, welche Abschreibungen auf die einzelnen Leistungen entfallen. „Ein Patient im Krankenhaus nutzt das Bett ab, er nutzt das Gebäude ab und das MRT“, erklärt Dr. Michael Rabenschlag, Abteilungsleiter Ökonomie am InEK. „Das alles kann ökonomisch bewertet werden.“ Anhand des Katalogs kann jedes Krankenhaus nun genau bestimmen, welchen Anspruch auf Investitionsmittel es hat.

Die erste Version des Katalogs werde sicher in den nächsten Jahren weiterentwickelt werden, hieß es von Seiten des GKV-Spitzenverbandes, der DKG und der PKV. Anknüpfungspunkte seien zum Beispiel ein bei den Krankenhausleistungen vorhandener Bezug auf die Verweildauer, eine Analyse der Investitionspauschalen für Universitätskliniken und eine Ausweitung auf psychiatrische beziehungsweise psychosomatische Kliniken.

Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland auf zwei Wegen. Die Krankenkassen tragen Betriebskosten, wie zum Beispiel die Ausgaben für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer dagegen sind für die Investitionen verantwortlich. Dieses duale System wurde in den 1970er Jahren eingeführt. Der GKV-Spitzenverband kritisiert seit langem den sinkenden Einsatz der Bundesländer für die Kliniken und wirft ihnen vor, sich aus ihrer Verantwortung für die Krankenhäuser zu stehlen.

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