Importquote

Engelen: ABDA ignoriert DAT-Beschlüsse

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Berlin -

In der heißen Phase des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat die ABDA alles auf eine Karte gesetzt und ihre Forderungen auf das Apothekenhonorar konzentriert. Der Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, Lutz Engelen, kritisiert, dass andere Forderungen der Apotheker nicht mehr offensiv vertreten wurden. Insbesondere hätte sich die ABDA aus seiner Sicht weiter aktiv für eine Abschaffung der Importquote einsetzen müssen.

Die ABDA war mit einem breiten Forderungskatalog in die Beratungen zum GKV-VSG gestartet: Eine Festschreibung des Kassenabschlags, verbunden mit einer regelmäßigen Anpassung des Fixums, höhere Abschläge für Rezeptur und BtM-Abgabe, ein Zuschlag beim Notdienstfonds, Regeln für Nullretaxationen, ein Disagio für den Einzug von Zuzahlungen und Herstellerrabatt und eben eine Abschaffung der Importquote. Doch in der jüngsten schriftlichen Stellungnahme der ABDA geht es fast ausschließlich um das Apothekenhonorar. Die Importquote findet keine Erwähnung.

Das kann Engelen nicht nachvollziehen: „Wieso wurde diese Forderung nicht mehr gestellt?“ Die Erfüllung der Importquote müsse endlich weg. Natürlich sei die Wirtschaftlichkeit wichtig. „Aber der das leistet, muss auch entlastet werden“, so Engelen. Es gebe ohnehin viele Gesetzgebungsverfahren, die die Preise drückten.

Nordrheins Kammerpräsident betont, dass die Forderung an den Gesetzgeber beim Deutschen Apothekertages (DAT) in München beschlossen worden sei: „Das hätte die ABDA mit in seine Honorarforderung aufnehmen müssen. Ich erwarte, dass die Beschlusslage weiterhin umgesetzt wird.“

Beim DAT 2014 hatten sich der Apothekerverband Rheinland-Pfalz sowie Kammer und Verband aus Bayern mit einem gemeinsamen Antrag durchgesetzt, den Gesetzgeber zur Abschaffung der Importquote aufzufordern. Laut Rahmenvertrag müssen Apotheker mindestens 5 Prozent des Umsatzes pro Krankenkasse mit Importen erzielen. Die gesetzliche Grundlage im SGB V solle „ersatzlos gestrichen“ werden, so der DAT-Antrag.

Zur Begründung hieß es mit Verweis auf die Diebstahlfälle, „dass Importe bedauerlicherweise zu einer erheblichen Gefahrenquelle im Sinne der Einschleusung gefälschter Arzneimittel in den legalen Vertriebsweg geführt haben“. Ohnehin habe sich die Regelung überlebt, da die wirtschaftliche Notwendigkeit seit Einführung der Rabattverträge nicht mehr bestehe.

Die Apothekerkammer Nordrhein hatte beim DAT 2013 in Düsseldorf einen fast gleich lautenden Antrag gestellt. Neben den Rabattverträgen und der frühen Nutzenbewertung als neue Einsparinstrumente, hatte die Kammer damals auch auf die Folgen der Finanzkrise verwiesen. Die Sparmaßnahmen in vielen Ländern dürften nicht dazu führen, dass die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung gefährdet werde, hieß es. Auch dieser Antrag wurde seinerzeit angenommen. „Ich kann nur dringend darum bitten, dass, was auf dem DAT beschlossen wurde, weiter verfolgt wird“, so Engelen.

Dem Kammerpräsidenten zufolge haben die Apotheker sogar im Kassenlager Verbündete in dieser Frage. So habe der Vorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Dr. Christopher Herrmann, selbst gesagt, die Kasse könne auf die Quote verzichten. Tatsächlich hatte die Kasse im Herbst darauf hingewiesen, dass die Einsparungen durch Reimporte marginal seien und nur 0,3 Prozent ihrer jährlichen Arzneimittelausgaben ausmachten.

Naturgemäß gegen eine Abschaffung positioniert sich der Verband der Arzneimittelimporteure Deutschlands (VAD). Laut einem Auftragsgutachten des Verbands werden jährlich 240 Millionen Euro durch den Parallelhandel eingespart – weitere 100 Millionen Euro wären demnach möglich.

Angeheizt wurde die Debatte um die Importquote auch von einem Urteil des Sozialgerichts Koblenz im Januar 2014. Demnach müssen Apotheker Original und Import auch bei bestehendem Rabattvertrag nicht austauschen. Bis dahin galten die Arzneimittel als grundsätzlich substituierbar – auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat mit dem Ersatzkassenverband vdek eine abweichende Regelung vereinbart: Der Austausch bleibt auch bei Aut-idem-Kreuz möglich. Eine entsprechende vertragliche Lösung mit dem GKV-Spitzenverband ist auf dem Weg.

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