Hospiz

Recycling für Arzneimittel

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Berlin -

Die Arzneimittel verstorbener Hospizbewohner müssen vernichtet werden. Das kritisierte das Erzbistum Köln zuletzt als „medizinisch und ökonomisch unsinnig“. Die Bundestagsfraktion der Grünen greift das auf und fordert die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage auf, die Möglichkeiten einer Weiterverwendung von Arzneimitteln in stationären Hospizen zu prüfen.

Das Erzbistum Köln rechnete im August vor, dass allein in den zwölf Hospizen des Bistums mit insgesamt 103 Plätzen jedes Jahr Arzneimittel im Wert von rund 159.000 Euro im Müll landeten. Bezogen auf ganz Nordrhein-Westfalen dürften die Summen bei mehr als 850.000 Euro liegen. Der Diözesan-Caritasverband forderte deshalb ein Ende dieser „Wegwerf-Bestimmung“.

Diözesan-Caritasdirektor Dr. Frank Johannes Hensel kritisiert: „Die Wegwerf-Vorschrift sichert allenfalls die Absatzmengen der pharmazeutischen Produkte, sie schützt aber nicht die Patienten.“ Es sei dringend erforderlich, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Ärzte unverbrauchte und ungeöffnete Medikamente weiter verordnen dürften – damit diese Verschwendung endlich aufhöre.

Laut Arzneimittelgesetz (AMG) dürften unverbrauchte Arzneimittel eines Hospiz-Bewohners nicht für andere Bewohner verwendet werden, erklärte der Verband. Sie müssten den Vorschriften gemäß entsorgt werden, andernfalls riskierten Ärzte eine Anzeige oder Geldstrafen. Ein Teil der unverbrauchten Medikamente werde von Apotheken zurückgenommen und entsorgt, der Großteil lande im Sondermüll.

Eine Ausnahme gibt es lediglich für Betäubungsmittel: Präparate, die nicht dem Patienten überlassen, sondern in der Einrichtung unter Verantwortung des Arztes gelagert wurden, dürfen weiter verwendet werden. Sie dürfen einem anderen Patienten des Heims verschrieben, an eine Apotheke zurückgegeben oder in den Notfallvorrat des Heims überführt werden.

Die Grünen wollen nun wissen, wie die Bundesregierung die notwendige Vernichtung von oftmals originalverpackten Medikamenten in Hospizen bewertet. Auch nach dem Ausmaß der Vernichtung fragt die Opposition. Außerdem soll dargelegt werden, welche Regelungen dem Vorschlag, ungeöffnete Medikamente wieder zu verwenden, eigentlich entgegen stehen, und welches Einsparpotenzial die Regierung sieht.

Mit ihrer Anfrage schlagen die Grünen vor, für Bedarfsmedikamente, die in Hospizen vorrätig sind, oder generell ähnliche Ausnahmeregeln wie für die Betäubungsmittel einzuführen. Dafür soll nicht nur geprüft werden, für welche Arzneimittel es Ausnahmen geben könnte, sondern auch, welche Anforderungen und zusätzlichen Aufgaben auf Apotheker und Ärzte zukämen.

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