Apothekenhonorar

Kassen: Apotheker werden fair vergütet

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Berlin -

Noch einmal acht Jahre auf ein höheres Honorar warten: Das wollen die Apotheker auf keinen Fall. Schon im Mai hatte DAV-Chef Fritz Becker beim Wirtschaftsforum öffentlich erklärt, dass an mehreren Stellen dringender Nachholbedarf besteht. Auch beim Deutschen Apothekertag (DAT) in München drehen sich ab Mittwoch viele Debatten ums Geld. Bei den Kassen kann man die Forderungen der Apotheker nicht verstehen.

Ann Marini, Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes, ist überzeugt: „Unserer Meinung nach ist im Moment eine faire Vergütung durchaus vorhanden.“ Die Apotheke sehen das anders. Gleich mit mehreren Anträgen fordern die Delegierten aus den Ländern beim DAT eine bessere Vergütung. Zur Diskussion stehen etwa ein höheres Fixum, eine 6-prozentige Marge und eine Aufwandsentschädigung für nicht lieferbare Rabattarzneimittel.

Die Forderung nach einer Verdoppelung der Marge ist aus Sicht der Kassen überzogen: „Sechs statt drei ist für uns einfach zu viel“, so Marini. Das könne man nicht nachvollziehen – es sei denn, „die Apotheker könnten höhere Kosten wirklich mit Fakten und Daten belegen“. Im Moment sei das aber nicht so.

Auch bei Leistungen wie Rezepturen oder BtM, wo die Apotheker nach eigenen Angaben draufzahlen, sehen die Kassen keinen Nachholbedarf. „Auch hier gilt: Behauptete Mehrkosten müssen leider bewiesen werden“, so Marini. Erst dann gebe es eine Ausgangsbasis zur Diskussion, ob die Vergütung, die es momentan gebe, gerechtfertigt sei.

Ist wenigstens ein Nachschlag beim Notdienst gerechtfertigt? Die Politik hatte laut Becker 120 Millionen Euro versprochen. „Der Nacht- und Notdienst ist ein ganz wichtiger Service, den die Apothekerschaft zur Verfügung stellt. Allerdings gibt es in der Gesetzesbegründung und auch im Gesetz selbst keinen Anhaltspunkt für diese 120 Millionen, die die Apothekerschaft fordert“, so Marini. Nach einer ersten Einschätzung der Ausgaben für das erste Halbjahr geht der GKV-Spitzenverband davon aus, mehr für den Notdienstfonds zu zahlen als geplant.

Gegen eine Umverteilung haben die Kassen aber nichts: „Wenn die Apothekerschaft selbst meint, dieser Service muss mehr und besser vergütet werden, dann steht nichts dagegen, aus unserer Sicht, auch das Gesamtvolumen der Vergütung anders zu verteilen – also vom Festzuschlag hin zu mehr Not- und Nachtdienst.“ Aber das sei eine Entscheidung der Apothekerschaft selbst – „natürlich unter dem Deckel des konstanten Gesamtvolumens“.

Mit der Überprüfung der Kostenentwicklung in den Apotheken haben die Kassen nichts mehr am Hut, wenn sie den Abschlag, so wie vorgesehen, gesetzlich festschreiben lassen. „Wir sind sehr froh, dass wir mit der Apothekerseite zusammen eine Lösung gerade in diesem Punkt gefunden haben“, so Marini. Besonders beim Abschlag habe es in den vergangenen Jahren sehr viele unterschiedliche Ansichten und Forderungen gegeben. „Wenn man jetzt eine Summe gefunden hat, auf die man sich verständigt, dann denke ich, ist beiden Seiten geholfen.“

Becker erklärte beim DAV-Wirtschaftsforum: „Wir haben weiterhin Nachholbedarf, denn wir waren viel zu lange von wirtschaftlicher Entwicklung abgekoppelt.“ Bei anderen Leistungserbringern seien Anpassungen der Vergütung eine Selbstverständlichkeit, also seien auch die Apotheker berechtigt.

Über die Anpassungen im vergangenen Jahr haben sich die Apotheken laut Becker „nicht ohne Vorbehalte freuen“ können: Für einen „schmalen Beigeschmack“ habe nicht nur das begrenzte Ausmaß gesorgt, sondern auch die Rechenmethodik. Die Verrechnung von Kosten- mit Ertragssteigerungen sei leistungsfeindlich und komme einer dauerhaften Ertragsdecklung gleich, so Becker.

Der Geschäftsführende Vorstand der ABDA will mit nun einem Fünf-Punkte-Programm an die Politik herantreten. Beim DAT soll ein entsprechender Antrag angenommen werden. Demnach soll das Fixhonorar jährlich überprüft werden. Die Methodik, mit der der Anpassungsbedarf errechnet wird, soll geändert werden. Außerdem fordern die Apotheker eine Erhöhung des Sondersentgeltes für die Abgabe dokumentationspflichtiger Arzneimittel und die Einbeziehung von Individualrezepturarzneimitteln in den Geltungsbereich des Fixzuschlags. Schließlich soll der Zuschlag von 16 Cent für den Nacht- und Notdienstfonds so erhöht werden, dass tatsächlich die politisch zugesagte Summe von 120 Millionen Euro ausgezahlt werden kann.

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