HEK erstattet Praxisgebühr dpa/APOTHEKE ADHOC, 05.07.2012 18:49 Uhr
Berlin - In der Politik wird noch über die Praxisgebühr diskutiert, die erste Kasse schafft sie ab: Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) will ihren rund 400.000 Versicherten die zehn Euro bei Zahnarztbesuchen rückwirkend zum Jahresbeginn erstatten. Die Kasse verzichtet damit nach eigenen Angaben auf das Jahr gesehen auf Einnahmen in Höhe von etwa 2,5 Millionen Euro. Das Bundesversicherungsamt muss dem Beschluss des Verwaltungsrates noch zustimmen.
Um die Erstattung zu erhalten, müssen Patienten die Gebührenquittung und ihr Bonusheft an die HEK schicken. Das Geld soll dann umgehend erstattet werden.
Zuletzt hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) Kassen mit dickem Finanzpolster gedrängt, Prämien an ihre Mitglieder zu zahlen. Die Krankenkassen sitzen derzeit auf einer Rekordreserve in Höhe von rund 11,5 Milliarden Euro. Prämien schütten bislang jedoch nur rund zehn überwiegend kleinere Kassen mit rund 700.000 Versicherten aus.
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#1Relativ einfach -
aus meiner Sicht ist die Zurückzahlung von Praxisgebühren einzelner KK ein Bruch bestehender Gesetze. Auch wenn der beste Gesundheitsminister aller Zeiten die KK dazu drängt. Meines Wissens steht geschrieben wann und wo in welcher Höhe diese Gebühr zu zahlen ist. Es steht auch geschrieben, wem wann unter welchen Bedingungen diese Gebühr erlassen wird. Über eine pauschale Zurückzahlung an alle Mitglieder einzelner KK ist mir nichts Geschriebenes bekannt.