Krankenkassen

GKV: Kartellrecht gefährdet Versorgung Alexander Müller, 27.06.2012 12:07 Uhr

Berlin - Die Krankenkassen blicken heute nervös nach Berlin, wenn der Wirtschaftsausschuss des Bundestags über die achte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) berät. Denn die Bundesregierung plant, die Kassen dem Kartellrecht zu unterstellen. Dagegen wehren sich diese mit Händen und Füßen – nach eigenem Bekunden nicht aus Angst vor dem Wettbewerb, sondern aus Sorge um ihren Versorgungsauftrag.

Mit der GWB-Novelle soll das Bundeskartellamt ermächtigt werden, Absprachen von Krankenkassen zu verfolgen. Auch für die Fusionskontrolle wäre die Bonner Behörde dann zuständig. Außerdem könnten sich Kassen künftig gegenseitig wettbewerbsrechtlich abmahnen.

Der GKV-Spitzenverband protestiert: Die Anwendung des Kartellrechts würde dazu führen, „dass abgestimmte Verhaltensweisen, Beschlüsse und Entscheidungen der Krankenkassen und ihrer Verbände grundsätzlich dem Kartellverbot unterliegen“, heißt es in der Stellungnahme zur Novelle. Eine nahezu uneingeschränkte Übertragung des Kartellrechts passe nicht zum öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag der Kassen.

APOTHEKE ADHOC Debatte

Ältere Kommentare lesen 4 Kommentare
  • 27.Juni 2012, 19:43Uhr
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    #4Endlich Klartext!

    Die Kassen haben Angst,ihre einseitige Vorzugsstellung zu verlieren.Denn sie müssten die Verantwortung übernehmen,die sie am meisten ablehnen. Nämlich die finanzielle Leistungsfähigkeit derer,die ihren Versorgungsauftrag erfüllen sollen,zu sichern.Dies sabotieren sie aber mit grösstem und von der ABDA unwidersprochenen Vergnügen. Wann werden die kranken Kassen zur Verantwortung gerufen? Öffentlich! Wo bleibt die ABDA?

  • 27.Juni 2012, 13:37Uhr
    Community Mitglied

    #3Recht so..

    ..wird Zeit, dass auch unser Staat im Staate mal wenigstens rudimentäre Kontrolle bekommt. Klar, dass die Kassenchefs da nervös werden, wenn ihre Gutsherrenmentalität bedroht wird. Für Deutschland ist das aber ein klarer Gewinn.

  • 27.Juni 2012, 13:27Uhr
    Community Mitglied

    #2Irrtum

    das Kartellrecht angewandt auf Krankenkassen gefährtet nicht die Versorgung behindert aber die Selbstbedienungsmentalität und die Großmannssucht der KK, indem hier eine Behörde darüber steht, auf die die KK keinen EInfluss haben.

  • 27.Juni 2012, 12:36Uhr
    Community Mitglied

    #1Als ob..

    ...die der Versorgungsauftrag interessiert! Wer "versorgt" denn die Versicherten mit Leistung(en) und wird von allen Seiten torpediert und verhöhnt? Jawoll, die Leistungserbringer... Zusatzbeiträge erheben, Retax bei Apotheken, Anhäufen von gigantischen Überschüssen - und Auszahlung deftiger Gehälter + Boni an VIEL VIEL VIEL zu viele Vorstände in Deutschland. Wenn eh schon Leistungsangebote abgesprochen, zusammen verhandelt wird etc. - warum gibt's dann nicht nur 2-3 gesetzliche Krankenkassen? Ach so, dann wär ja auch der "Spitzenverband" überflüssig bzw. weniger groß dimensioniert!