Formretax wird nicht verboten Benjamin Rohrer, 25.06.2012 10:33 Uhr
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Nicht verboten: Die Politik fordert Apotheker und Kassen auf, in Sachen Formretax selbst eine Lösung zu finden.APOTHEKE ADHOC
Berlin - Null-Retaxationen aufgrund von Formfehlern werden nicht gesetzlich verboten. „Der Gesetzgeber hat derzeit nicht die Absicht, hier einzuschreiten“, sagt der CDU-Gesundheitsexperte Michael Hennrich. Vielmehr setze die Politik auf die Selbstverwaltung: Die Apothekerverbände müssten das Problem mit den Krankenkassen nun in Verträgen regeln, so Hennrich.
Insbesondere in Nordrhein-Westfalen waren Apotheken seit dem Herbst vergangenen Jahres wegen Formfehlern auf BtM-Rezepten retaxiert worden. Die Retaxationen waren im Auftrag von drei Betriebskrankenkassen verschickt worden. Anfang Juni hatten die Apothekerverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe den Retax-Streit mit dem BKK-Landesverband Nordwest beigelegt: Die Kassen wollen einem neuen Liefervertrag zufolge nicht mehr wegen Formfehlern retaxieren.
Um den Konflikt mit den Kassen auch in den anderen Bundesländern zu lösen, hatte die ABDA eine gesetzliche Regelung gefordert: Man sei sehr skeptisch, ob man eine bundesweite Abmachung mit den Krankenkassen erreichen könne, hatte ABDA-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz bei der Anhörung zur AMG-Novelle ausgesagt.
Der Wunsch der Apotheker wird aber nicht in Erfüllung gehen: Weil die Verhandlungspartner sich auf einem guten Weg befänden, sei es nicht mehr nötig, in die AMG-Novelle ein entsprechendes Verbot einzubringen, so Hennrich. Offenbar haben sogar schon erste Gespräche zwischen Apothekern und Kassen statt gefunden: „Uns wurde mitgeteilt, dass die Apothekerverbände gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband eine Lösung erarbeiten wollen“, so der CDU-Politiker.
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#3...seit der Gesetzgeber...
Gesetze von den Mächtigsten im Gesundheitswesen diktieren lässt - man nennt es Selbstverwaltung.
#2..seit wann..
..müssen Krankenkassen sich an Gesetze halten? Das ist mir neu..
#1Formretax ist durch das Grundgesetz verboten
Was heißt "Formretax wird nicht verboten"? Formretax ist bereits durch das Grundgesetz verboten: "Die Möglichkeit einer Null-Retaxation sei im Sozialgesetzbuch nicht vorgesehen, so die Richter. Auch im Rahmenvertrag sei die Vollabsetzung bei Nichtbeachtung der Rabattverträge nicht aufgeführt. Deshalb sei eine Null-Retax bei erfolgter Belieferung des Rezeptes ein Eingriff in die Berufsfreiheit des Apothekers und damit ein Verstoß gegen das Grundgesetz." siehe: http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/apothekenpraxis/null-retax-verstoesst-gegen-das-grundgesetz Was für eine "Abmachung" wollen Sie mit den Krankenkassen erreichen, Herr ABDA-Geschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz? Halten Sie unseren Vertrags-"Partnern", den Krankenkassen, das Grundgesetz unter die Nase! Machen Sie denen klar, dass auch die sich daran zu halten haben.