Apothekenhonorar

ABDA: „Kein Schritt zurück“

, Uhr aktualisiert am 27.08.2015 14:28 Uhr
Berlin -

Die ABDA will erst einmal kein höheres Fixhonorar fordern, und auch für die regelmäßige, handwerklich saubere Überprüfung der Vergütung ist aus Sicht der Standesvertretung die Zeit noch nicht reif. Bei vielen Apothekern stießen die Ausführungen im aktuellen Rundschreiben auf blankes Entsetzen. Auf Facebook stellt die ABDA nun klar, dass man durchaus weiter für eine bessere Vergütung kämpfe.

In dem ABDA-Rundschreiben „Einblick“ erklärte Geschäftsführerin Claudia Korf, warum es derzeit nicht sinnvoll sei, ein höheres Honorar zu fordern: Eine Überprüfung des Honorars anhand der zuletzt angewendeten Rechenmethodik könnte dazu führen, dass die Apotheker sogar weniger Geld bekämen. Einem Anspruch auf eine regelmäßige Überprüfung des Honorars müsste aber der Bundesrat zustimmen – zustimmungspflichtige Gesetze meide ein Großkoalitionär aber wie der Teufel das Weihwasser, so Korf.

Bereits seit einiger Zeit fordern die Standespolitiker statt einer Erhöhung des Honorars dessen regelmäßige Anpassung. Und die Ankündigung, diese Forderung nun erst einmal nicht an erster Steller der politischen Agenda zu führen, will die ABDA nicht als „Schritt zurück“ verstanden wissen.

Auf Facebook hat die ABDA eine Grafik zum #apothekerhonorar gepostet: „DAV kämpft weiter für bessere Apotheker-Vergütung“ heißt es an erster Stelle, gefolgt von der Forderung: „Leistungsfeindliche Berechnungsmethodik muss sich ändern“. An dritter Stelle wird das nächste Ziel dargestellt: „ABDA fordert Anpassung für den Nacht- und Notdienst“.

Im „Einblick“ erklärt Korf, dass die Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) als eine zustimmungspflichtige Maßnahme als „heiße Kartoffel“ gelte. Dies bedeute nicht, dass dieser Weg nicht gangbar sei. Man müsse nur auf eine günstige Konstellation warten. Die könne sich ergeben, wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) doch noch ein zustimmungspflichtiges Gesetz vorlege oder der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Gültigkeit der AMPreisV für ausländische Versandhändler entscheide.

Der Wunsch nach einer Überprüfung des Honorars könnte jedoch mit der Rechenmethodik, die das Bundeswirtschaftsministerium bereits 2012 genutzt hatte, nach hinten losgehen: Da der Umsatz stärker steige als die Kosten würde es nach der Logik des Ministeriums heißen, dass das Fixum sinken müsse, so die ABDA in dem Rundschreiben.

Deshalb hat der DAV beschlossen, sich zunächst auf andere Ziele zu konzentrieren, etwa eine Anpassung für den Nacht- und Notdienstfonds. Der Beitrag soll von 16 auf 20 Cent pro Packung steigen, da die 2012 zugesagten 120 Millionen Euro nicht erreicht worden seien. Außerdem fordert die ABDA eine Anpassung der Dokumentationsgebühren für Betäubungsmittel (BtM) von 26 Cent auf 2,94 Euro. Für Rezepturen soll künftig auch das Fixhonorar gezahlt werden.

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